Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 20 (1887)
- Issue
- Heft 7 (17.2.1887)
- Article
- Gutachten über die Betrebungen der Thierschutzvereine und das jüdisch-rituelle Schlachten der Thiere
- Date
- 1887-02-17
- Page
- 102 (sequence 4)
- Language
- German
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rituelle Schächten keine thierqualcrische Schlachtwelse sei, ja anderen Schlachtmcthoden auS Gründen der Zweckmäßigkeit und Humanität vorgezogen werden müsse, hat man die Agitation gegen das Schächten fortgesetzt, weit angeblich die Vorbercitnngen zum Schächten thicrquülerische Handlungen nothwendig machen. Zunächst ist nicht zu begreifen, warum man gegen das rituelle Schlachten, wie eö die nach den Gesetzen ihrer Religion lebenden Israeliten׳ bei Schlachtthieren anSgesührt verlangen, zu Felde zog und nicht gegen die sogenannten Vorbereitungen zum Schächten, wenn letztere allein oder hauptsächlich Grausamkeit. gegen Thicre nothwendig machen. Hierzu wäre man verpflichtet gewesen, mn so mehr als 1) alle verständigen Israeliten nichts dagegen einzuwenden haben, wenn beim Fesseln und Nicderlcgen so human und schonend wie möglich verfahren wird, ja solches verlangen, da cs ihr geschriebenes und traditionelles Gesetz gebietet, daß jede thierquälerische Handlung beim Schächten vermieden werde, auch daß das Fleisch vom beim Nicderlcgen stark verletzten Thiercn nicht zur Nahrung für Israeliten Verwendung finden darf; 2) weil in sehr vielen Orten (z. B. Leipzig) Niederlegen und AuSschlachtcn der Ochsen und Kühe Sache eines christlichen MetzgcrS ist, während der rituelle Akt -des SchächteirS bei dem Schlachtobjckte von einem geprüften Schächter anSgesührt wird; der christliche Metzger nimmt vom geschlachteten Rind, dessen Niederlegen und späteres AnSschlachten er durch seine Gesellen besorgen läßt, die Hinterviertel re., was der Jude nicht benutzen darf. Die Agitationen gegen die Borbcrcitnngen zum Schächten wären also theilweise, nämlich da, wo cS keine jüdischen Metzger, sondern nur Schächter giebt, an die Adresse von Christen zn richten gewesen; 3) im Interesse des Thierschutzes hätte cö, wenn wirklich die Vorbereitungen ani Schlachtthicre behufs dessen Schachens an manchen Orten grausam sind, gelegen, nur gegen diese thierquälerischen Handlungen zuagitiren und nicht gegen das rituelle Schächten überhaupt; letzteres kann nicht bescitigt werden, weil sonst der Israelit gcnöthigt werde, auf Ueischnahrung zu verzichten oder wider religiöse Satzungen zn verstoßen, welches letztere der strenggläubige Jude niemals thnn wird; ein Verbot deö SchächtcnS aber wäre 1111* gerecht, weil das Schächten eine der zweckmäßigsten und humansten Schlachtmethoden ist, die eS giebt; wohl können aber Thicrqnälercim bei dem Niederlegender Schlachtthicre, wenn'solche Vorkommen solllen, mit Fug und Recht und mit Erfolg verboten werden-.. d. Vom ethischen Standpunkte ist gegen das Schachten nicht mehrcinzuweuden als gegen andere Schlachtweisen auch.... - Wenn das Niederlegen des zu schlichtenden ThiereS richtig und im Sinne des mosaischen Gesetzes geschicht, so kann so lches nicht getadelt werden; wenn das : Schächten, wie das regelmäßig der Fall, rasch und unter Benutzung der schärfsten Messer erfolgt, so darf Niemand sich über den nicht schönen Anblick beschweren^ den die bcinl Verbluten stark zum Vorschein-kommen--- den Rcflcxkrämpfe gewähren, denn sie gehen vor sich, ohne daß das betreffende Thier davon Bewußtsein hat; - ein Gleiches gilt von den gurgelnden Geräuschen, welche nach Durchschneidung der Luftröhre hörbar werden und durch Eindringen von Luft und etwas Blut in dieselbe bedingt sind; sie dürfen durchaus nicht als der- Ausdruck empfundener Schmerzen aufgcfaßt werden;, die. große Halswunde des geschachteten ThiereS darf nicht Abscheu erregen, denn sie war nothwendig, um das Schlachtthier durch möglichst rasch zuerzielendes- Ausbluten unb daraus resnltirende Gehirnanämic bewußtlos zu machen, aber auch zweckmäßig, weil-durch sie möglichst vollkommene Verblutung, die nach außenallein statthalte (nicht eine thcilweis innere - war, mic nach auSgeführtcm Brust- und Herzstich), bewertstelligt wurde. So lange in Deutschland der Gebrauch des Beiles zum Füllen der Schlachtrinder geduldet wird, so lange noch der Brnslstich oder Kchlschnitt bei Schlachtschweinen, ohne daß vorher in richtiger W.ise Betäubung der letzteren ermöglicht wurde, nicht verboten ist, so lange man noch Klcinthiere, die oft grausam geknebelt und roh auf den Schrägen geworfen werden, zn töbten sucht, indem man bei ihnen ohne Weiteres einen langen Schnitt in die Haut deö Halses über der Drosselvene, der Längsrichtung des Gefäßes entsprechend, macht, dann die Halsadern hervorzieht und von ihnen ein Stück auSschncidct, damit Verblutung erfolge, so lange haben wir die Mißstände im eigenen Hanse zunächst zu beseitigen, damit uns das Wort ״vom Sehen des Splitters im Auge deö Nächsten und vom Nichtsehendes Balkens im eigenen Auge" berechtigter Weise nicht zugcrnfen werden kann. ALS MZß ׳MMMM Zeit. Novelle von Friedrich Nott. (Nachdruck verboten.) (Fortsetzung.) ״Wie interessant!" sagte Flora, ״Gott, wie interessant! — Jetzt will ich Dir auch nicht länger zürnen, daß Du Dich in jüngster Zeit so wenig.hast sehen lassen, wenn Du Deine Mutter zn behandeln hattest, die Dich' für tobt hält." .