Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 20 (1887)
- Issue
- Heft 7 (17.2.1887)
- Article
- Gutachten über die Betrebungen der Thierschutzvereine und das jüdisch-rituelle Schlachten der Thiere
- Date
- 1887-02-17
- Page
- 100 (sequence 2)
- Language
- German
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quälerische Handlung angesehen werden; auch ist vom ethischen Standpunkt gegen das Schächten nach mosaischein NitnS nicht mehr einzuweudcn, als gegen das Schlachten von Thieren überhaupt." Gründe: n. DaS Schächten ermöglicht am besten ein gehöriges Ausbluten des SchlachtthiereS, was zur Haltbarkcit von dessen Fleisch am meisten beiträgt, mutz auch deshalb als sehr zweckmäßige Schtachtmcthode bezeichnet werden. Dein Israeliten ist es durch die noachidischen Gesetze verboten, Blut von Thieren zu genießen, weshalb er bei dem Schlachten von solchen auf möglichst vollständiges Ausbluten derselben zu sehen hat. Solches Ausbluten ist aber am besten zu erreichen durch das Schächten d. h. durch möglichst rasch geschehendes, mit scharfem, tadellosem Messer auSgeführles Einschneidcn in den Hals, durch welches Haut, Halsmuskeln, Luft- und Speiseröhre, die beiden Drosselarterien, die beiden Drosselvenen, beide sympathische und beide herumschweifende Nerven, endlich die zurücklaufenden Nerven des Schlachtthicres schnell und vollkommen zerschnitten werden. Die Haltbarkeit des Fleisches wird eine viel größere, das Vorkommen von giftigen?iomaiiton in solchen eia selteneres, wenn gehöriges Ausbluten eines Schlachtthieres stattgehabt hat, weil dadurch der allzu rasch ciutretcnden Fäuluiß und der energischen Thätigkeit der Fäulnißorganismcn, bis zu einer gewissen Grenze wenigstens, vorgebeugt wird. Fleisch von gut geschlachteten Thieren soll eigentlich — gleichviel ob Christ oder Israelit cS genießen wird — kein Blut 1ul.hr enthalten, was natürlich nur bis zu einem gewissen Grade möglich ist.... Alle Schlachtmethoden müssen deshalb so beschafsen sein, daß bei ihrer Anwendung diese Nervcnzentren des Thieres unversehrt bleiben, was nicht der Fall ist ' bei Gebrauchen des Genickstiches, des GcnickschlageS, der Hackenbvnterole und der MaSkenboutcrole oder Scklagmaske. . Auch bei der Ausübung des Slirnschlages mittelst Fleischerbeil werden häufig die Gefäßncrven- Zentren im verlängerten Mark des SchlachtthiereS geschädigt, wenn auch viel weniger, -als bei einer der genannten Schlachtmcthoden.... b. Das Schächten selbst ist' weder an und für . sich als thierqnälcrischc Handlung anzusehen, noch verdient dasselbe, im Vergleich zu anderen Schlacht- Methoden, den ihm gemachten Vorwurf, ״eine grausame Tödtungsweise der Thiere" zu bewerkstelligen. Denn: I) kein Thier kann gctödtct werden, so zwar, daß '.-ihm all' und jede Schmerzcmpsinduug erspart bleibt; 2) auch bei den bei Christen üblichen Schlacht- Methoden werden den Thieren Schmerzen zugefügt; , ■ 3) das Schächten macht das ^chlachtthccr durch rasch eintrctende Blutleere des Gchirnö in Wahrheit sehr schnell bewußtlos, während cs fraglich bleibt, ob bei lokaler Zerstörung einzelner Gehirnthcile und nicht vollkommen erzielter Gehirnerschütlcrung, wie solches bei dem Gebrauch des Flcischerbeiles und auch der Schlagmaske, sowie der Hackenbouterole, oft statthat, volle BewußtlosigkeiL hervorgebracht wird; 4) das Schächten dauert nur kurze Zelt und hat schnellen Tod zur Folge, denn das richtige Schachtcn, genau uach israelitischen Vorschriften ausgeführt, dauert wenige, bis höchstens 20 Sekunden, das Verbluten 1'/2 bis 2 Minuten, so viel Blut, daß das Thier bewußtlos werden muß, strömt aus den zerschnittenen Halsadern innerhalb 20 bis 30, höchsteuö 45 Sekunden; 5) die Dnrchschneidung der am Hals befindlichen . Nerven hat Lähmung der Brust- und Bauchciugeweide zur Folge; 6) die Ausführung des Schächtens geschieht Lurch in dieser Schlachtweise sehr geübte Personen, was nicht inuucr von den Personen gesagt werden kann, welche das in gewöhnlicher Weise geschchcnde Schlachten zu besorgen haben. Aus thicrschntzlcrischen Gründen hat mau vcrlaugt, daß eine Betäubung rcsp. ein BewnßtloSmacheu des SchlachtthiereS durch Verletzung und Erschütterung des Gehirns (Kopsschlag) desselben vor Dnrchschneidung der Halsadern geschehen müsse, damit der Tod des Thieres schmerzlos erfolge; auch hat mau, um daS Verwerfen des SchächtcnS zu uiotivircu, angegeben, daß das bewältigte und geängstigte Schlachtthicr bei vollem Bewußtsein den Halsschnitt empfange und daß solches grausam sei. ES ist kaum glaubhaft, daß daS gefesselte und niedergelegte Thier bei seiner geringen Denkfähigkeit und bei seinem niederen Geistesleben, sowie bei dem Mangel an durch Erfahrung gesammelten Kenntnissen über solche Vorgänge weiß, daß cS getödtet werden soll, also bei vollem Bewußtsein - den Halsschnitt cmpfange. ES fühlt und weiß, -daß ih!n durch das Niederwerfen Zwang angethan wird, wogegen es sich wehrt; aber welchem Thiere wird nicht, so lange cS lebt, ost und erheblicher Zwang angethan? Der Halsschnitt trifft das Thier unverhofft und Plötzlich, der durch ihn erzeugte Sctnncrz ist ein unerheblicher, lvaS schon die geringe Aufregung des Thieres beweist. Ob bei Anwendung des Niederschlagens eines i Schlachtstückes, in dem Moment, in welchem solches