Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 20 (1887)
- Issue
- Heft 5 (3.2.1887)
- Article
- An den Gestaden des Schilfmeeres - an dem Ufer des Kischon
- Date
- 1887-02-03
- Page
- 68 (sequence 4)
- Language
- German
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So tönt es Don den: Schilfmeer, so von dem Flusse Kischon durch die Menschheit. WaS MoseS und Israel, waö Debora in gottschanendem Liede besungen, ist das GotteSreich auf Erden, das Heil und das Gluck der gcsammten Menschheit. Israel bewahrt diesen Sang fftr und für und verkündet allen Nationen die HeileSznlunft. Gutcichtcil über die Vestrebnilgen der Thierschiitzvereiile mid das jüdisch-rituelle Schlachten der Thiere. (;rstaltct von einer Sachverständigen - Kommission, ans Bcr. anlassung des königlich sächsischen Ministeriums des Innern. DaS Ministerium hat von der das Schlachten der Thiere ohne vorherige Betäubung betreffenden Vorslclluug des Dresdener Vereins zum Schutze der Thiere voll! 18. August 1880 Veranlassung genoinmen, von der Kommission für das Veterinärwesen ein, auf Grund vorgäugigcr Vernehmung mit dem Obermeisler der hiesigen Flcischerinmmg abzugcbendeS Gutachten über das von: Verein in der gedachten Ein-״ gäbe vorstellig Gemachte und insonderheit darüber zu erfordern: 1) ob und illwicwcit in dem Schlachten des KleinviehcS ohne vorherige Betäubung desselben die nach der Ansicht des Vereines darin liegende thiergnälcrischc Grausamkeit gesunden werden könne, 2) ob und auf welche Weise diese vorgebliche Thierqnälerci sich vermeiden lassen würde, 8) ob eine Betäubung deö Kleinviehes vor dem Abschlachten desselben :1. etwa eine mangelhafte Entleerung der Blutgefäße und damit vielleicht vorzeitigen Eintritt der Fäuluiß des Fleisches haben, beziehentlich h. bei Schweinen die erforderliche Blutgewinnnng quantitativ beeinträchtigen könne. Nach dem nunmehr cingegangenen Gutachten der genaimten Koulnlission würden nun zwar von den in den Fragen unter 3 a. und 1>. geltend gemachten GesichtSpuultcu und im Allgemeinen besondere Bedenken gegen die obligatorische Eiusührnng der vorherigen Betaubung des Kleinviehes aicf)t zu erheben fein. Dagegen hat in dem bcrcgten Gutachten die Frage sul) 1 unter der Voraussetzung, daß das Abschlachtcu des Kleinviehes, Insonderheit der Schweine, ohne vorhcrige Betäubung durch Personen, die mit der fraglichcu Vorrichtung ausreichend vertraut sind, wie durch gelernte Fleischer, staltsinde, bestimmte Verneinung gesunden. Es ist dabei, was namentlich die Schweine betrifft, noch ganz besonders betont worden, daß das anhaltende und durchdringende Schreien gestochener Schweine an sich nicht als ein Zeichen besonderer, durch das Stechen herbeigcführtcr Qual der Thiere aufzufassen sei, da das Schwein bekanntlich schon bei den geringfügigsten Manipulationen und Eingriffen in seinen Körper, die z. B. beim TranSportiren, beim Eingeben von Arzencicn, kleinen Operationen rc. vorkommen, durchdringend und anhaltend zu schreien nnd jenen Mariipulatioucn sich heftig zu widcrsctzen pflege. Anlangend endlich die Frage unter 2, so wird von der Kommission zunächst darauf hingewiesen, daß auf dem platten Lande das Schlachtcpschäft vielfach von Personen besorgt werde, die, weil nicht gelernte Fleischer, mit delnsciben nicht vertrant und geübt seien. ES ist dies ein Umstand, dem sich aber in der That nicht wohl begegnen läßt. Die Kommission koustatirt demnächst, daß in vielen Schlachthäusern und in größeren Fleischereien seit geraumer Zeit auch schon Kälber und Schweine vor dem Schlachten meist durch den Kopfschlag betäubt und dann erst gestochen würden. Bei Kälbern wird diese Prozedur als eine nicht allzu schwierige bezeichnet. Ganz anders verhält eS sich jedoch nach dem Anösprnche der Kommission bei den Schweinen. Bei diesen Thicrcn gehöre nicht allein Kraft und Gcwaildtheit, sondern auch eine große Hebung dazu, um dieselben mit dem ersten Schlage so zu treffen, daß eine sofortige Bewußtlosigkeit cintrctc; namentlich aber sei dies bei solchen Schweiuerasscu der Fall, bei welchen die Schädel decke in Folge sehr starker Fettnnd MnSlelcnlwickelung am Genicke und zwischen den Ohren gleichsam von einem den Schlag mehr oder weniger unwirksam lnachenden Polster bedeckt sei. In den größeren Schlachthäusern und Fleischereien würden sich nun zwar unter den handwerksmäßig gelernten Fleischern hinlänglich Leute finden, die den Kopsschlag mit sofortiger Wirkung zu applizireu verstehen, so daß in solchen Etablissements sich gegen die obligatorische Einführung des KopfschlageS bei Schweinen Eiuwcudungcn nicht erheben lassen würden. Eine allgemeine Einführung des KopfschlageS bei Schweinen würde aber, was das Platte Land anlangt, zu großen Bedenken?inlaß geben, da ans dem Lande notorisch das Schlachten der Schweine vielfach von Leuten besorgt werde, die nicht gelernte Fleischer seien. Wenn betont worden sei, daß die' geübte Hand - deö handwerksmäßigen Fleischers auf den ersten Stich die Schlagader zu treffen wisse, so dürfe nicht außer Acht gelassen werden, daß es ebenso auch nur die handwerksmäßig auSczcbildete Hand sei, welche die zum