Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 20 (1887)
- Issue
- Heft 4 (27.1.1887)
- Article
- Deutschland : Frankfurt a. M. [Nachricht]
- Date
- 1887-01-27
- Page
- 61 (sequence 3)
- Language
- German
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61 warben den Schülern und Schülerinnen reichen Beifall und ihrem Dirigenten hohe Anerkennung. Besonders entzückten in einem kleineren Alpcnliebe zwei prächtige frische Knabenstimmen, die denn auch ein Dacapo des Vortrags vcranlaßten. Auch hier bot die Schule eine vortreffliche Gabe, für die wir ihr zu großem Danke verpflichtet sind. So können wir unfern'Bericht damit schließen, die Anstalt, welche schon so viele schöne Früchte zn zeitigen Gelegenheit gehabt hat, zu diesen: neuen Erfolge herzlich zn beglückwünschen. Oesterreich-Ungarn. G. äöicii, Januar. Auf dem für die Beerdigung von Israeliten bestimmten Terrain des hiesigen Zentral- Friedhofes wurden im Monat Dezember v. I. 47 Erwachscnc und 55 Kinder bestattet. SW. Prag, 23. Januar. Dem vorgestrigen ״Prager Abeudblatte" entnehme ich folgende Notiz: Ein sonderbarer Ehrenbelcidigungsprozeß wurde heute'beim k. k. Kreisgerichtc in Lcitmcritz entschieden. Am Bersöhnnngstagc saß im hiesigen Tempel der hiesige Komtorist Alois Frisch und las während des heiligsten Gebetes (der Keddnscha) ostentativ eine Zeitung. worüber alle Anwesenden, besonders aber der Klciderhändlcr Moritz Popper, empört waren. Popper crlheilte schließ-!ich dem Frisch eine derbe Zurechtweisung und brauchte dem Frisch gegenüber, da dieser weiter las, ein Schimpfwort. Frisch verklagte Popper wegen Ehrcnbclcidignng und Popper wurde beim hiesigen Vczirksge'rich'e am 8. Novcnibcr v. I. zn einer Geldstrafe von 30 fl. vcrnrtheilr. Dagegen erhob Popper die Berufung. Heute fand nun in Leitmeritz hierüber die Verhandlung statt, bei welcher Moritz Popper freigesprochcn, Frisch dagegen in die Kosten vcrnrtheilt wurde. Der Gerichtshof stützte sich namentlich auf eine Zuschrift des Oberrabbinatcs in Prag, welche das Lesen prosauer Schriften im Tempel, noch dazu in der Art, lvie der Kläger Frisch cs gethan, als unstatthaft und ärgeruißcrregcnd hin stellt, und wurde in den Urtheilsgründen betont, daß das Vcnehmen ein anstandverlctzendcö und deshalb Popper zn der Zurechtweisung berechtigt war. Es ist wahrhaft zn beklagen, daß solche Vorkommnisse möglich sind, den jüdischen Namen in den Augen Andersgläubiger hcrabznwnrdigeu. Wohl giebt eS gewiß wenige unter unseren Glaubensgenossen, die so frivol sind und die Heiligkeit des Gotieshanscs und des Jom Kippur zu profaniren. Aber cS schmerzt auch der Ansnahmcsall. Rußland. E: Kiew, Januar. Die Ausweisungen von hier mehren sich in furchtbarem Maße. Es wird versichert. daß an 15 000 Juden dem Schicksal der Ausweisung verfallen sein sollen. Hl Kiew. Die Jagden auf die ohne besondere Erlaubniß hier seßhaften Inden nehmen hier ihren regelmäßigen Fortgang. In den ersten Tagen dcS Januar sind etwa 330 aufgegrisfen worden. ~ Wiborg (Finnland). Auf Ansuchen mehrcr israelitischer Kanflentc hat die Stadtbchörde ihnen gestattet, von: 1/13. Januar ab offene Kaufladen zu halten, was ihnen bis jetzt nicht gestattet war. Auf Betreiben der christlichen Kauf cute annullirte der Senat' aber diese Erlaubniß und cS bleibt dein: Alten. * AnS Westrnßland laufen die traurigsten Berichte über die ökonomische Lage unserer Glaubensgenossen ein. Handel und Wandel liegen ganz darnieder. So wird z. B. ans Bialystok, einer sehr, gcwerbreichcn Stadt iin.Gouvernement Grodno, in welcher eine große Anzahl von Fabriken, namentlich von Juden mit jüdischen Arbeitern betrieben, sich befinden, daß die starke jüdische Arbcitcrbevölkernng fast am Hungertuche nagt. Die Leute werden zur Vcrzweislnng getrieben. Sollte in der, That solchen Znständen gegenüber einer Praxis das Wort geredet werden können, welche Arbeit und Nahrung suchende Auswanderer wieder in dieses trostlose Elend znrücktrcibt'??? Kritisch. Allen ausländischen Inden, welche sich im hiesigen Gonverncmentsbezirke anfhalten, ohne eine ganz spezielle Erlaubniß dafür anfwcisen zu können, wird der Befehl zngchcn, unverzüglich abznrciscn. Holland. -0- Amsterdam, im Januar. Den Bericht über den Stand der hiesigen israelitischen Gemeinde im Rechnungsjahre 1884/85 entnehmen wir, daß die Einnahmen und Ausgaben balancirten mit ff. 242500 (-}- gegen das Vorjahr st. 66000). Unter den Einnahmen befinden sich 11. A. Mi et he der Sitzplätze in den diversen Synagogen st. 10000 (4־ fl. 100, Ertrag der Fleijchhallen fl. 50800 ( r st. 800), Ertrag für Hochzeiten fl. 6500 (— sl. 1300), Erlös der Mitzwotl^ fl. 2500 (— fl. 100), Gemeindesteuer fl. 64600 (— ff. 1500). Unter den Ausgaben fignrircn Gehalt der Beamten sl. 43,600 Reparatur der Gebäude fl. 2-1800 (-sfl. 9800) Snbsidien für Religionsunterricht fl. 30050 (4- 2550). Es wurden in diesem Jahre 306 (447 ־) Trauungen und 2 (42 ־), Ehescheidungen vorgenommcn und fanden 964 (+ 15) Beerdigungen statt. Obenerwähnte Ausgabe für Neligionsnuterricht vcrtheilt sich a. Beitrag für die Bürger- und Mittelschulen sl.4450 ׳, b. Armenschule 1 fl. 16500, c. Beitrag zur Klein Kindcr-Bewahr-An-