Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 20 (1887)
- Issue
- Heft 1 (6.1.1887)
- Article
- Gutachten über das Schächten seitens des Direktors der Königlichen Thierarzeneischule zu Hannover Medizinalrath Professor Dr. Dammann
- Date
- 1887-01-06
- Page
- 11 (sequence 3)
- Language
- German
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11 so schleunig noch dem Schächtschnitt bewerkstelligen, wie nur möglich, allemal ein schon bewusst-׳ und cmpsindungöloscö Thier trifft. In gewisser Beziehung bedingt er nbcr noch einen besonderen Nachtheil, indem doS Sistircn der MlrSlclzuckmigcli, tvclchcS er bewirkt, ein vollständiges Ausbluten des ThkcrcS hindert. Darunter leidet aber die Haltbarkeit des Fleisches, und die Neigung dcssclbc-i zur Fäuluiß wird gcjördert." ׳״)?ach alledem fasse ich meine Ansicht folgendermaßen zusammen:" ״Die Behauptung, daß das Schachten eine Thi.rquälcrci sei, ist nicht berechtigt; im Gcgenlhci! ist dasselbe auch vom Standpunkte der Hnmanikät am? eine durchaus cmpschleuSwcrthc Schlachtmethodc: ebcusowenig kann der vorbereitende Ale bei richtiger AnSfnhrung als ein thierqnälcrischcr bezeichnet werden; der Borschlag dagegen, unnlitt-.'tbar nach dem Schachtschnitt noch den Gcnickstich auSz׳nfnhrcn, lässt sich nicht anders, denn als ein mindestens unnöthiger gualisizircn." KcsrrcsMidenM r!!1d Nnchrichteil. D e n t s ch l a n d. Hannover, 4. Januar. Bei den jüngsten Wahlen für den VerwaltungSkoi per der hiesigen Synagogengcmcinde wurde der langjährige greise Präses derselben, Herr Geh. SanitätSrath I)r. Cohen, zum ersten Borstehcr, und Herr S. H. Oppen hei mer als Mitglied dcS NcpräseiitalileiilollcgiiimS wiedergcwnhlt. An Stelle der ans letzterem anSscheidenden Herren Z. Cohen und M. Katzen stein wurden die Herren A. Abraham und A. S. Cohen gcivählt. — Der israelitische Kiildervercin U-'^!2 vcrthcilte am vergangenen Sonnabend Abend au siebzig bedürftige Schulkinder Winterklcidung. Die Knaben erhielten je einen vollständigen Anzug, Stiefel, Strümpsc und Hemden; die Mädchen je ein .Kleid, Unlerrock, Unterbcinklcid, Hernden, Strumpfe, Schuhe, Taschentücher und thcilweisc Wintermäntel. # Hannover, 5. Iarinar. Tie drei Landrabbiner der hiesigen Provinz, sowie die Vorstände der drei größten Synagogengcmcindcn derselben: Hannover. Hildesheim und Emden. haben dem Reichstage eine Petition, betreffend das jüdisch-rituelle Schlachten, eingereicht und fordern sämmtliche Gemeinden der Provinz zum Beitritt auf. Die Petition wendet sich gegen die bekannte Borstclinng dcö BcrbandcS deutscher Thierschutzvercine, schildert in durchaus znircsseudcr und angemessener Weise den Akt des SchächtenS, berichtigt die gegcnthcilige Behauptung der Thicrschuhvercine und zeigt auch, wie unberechtigt die gegen die vorbereitenden Handlungen zum Schächteu erhobenen Aliiiagci» sind. Sie schließt folgendermaßen: ״Vom wisscnschasllichcn und Humanitären Standpunkte: ans wird mithin auch dem vorbereitenden Verfahren mit irgend welcher Bcrcchtiguug ein Makel nicht angcheftct werden dürfen." -— ״Vorn .Standpunkte unseres^ Ne-!igionSgtsctzeS aber haben wir eS als völlig umnöglich zu bezeichnen, daß das Wersen der Thiere gänzlich bescitigt und an dessen Stelle die Betäubung vor dem HcrlSschnikte cingesührt werde. Cs ist eine durchaus irrige Ansicht, daß nur völliges AnSblutenlassen durch den Halsschnitt religionSgcsctzliche Vorschrist sei und die vorgcnvmmene Betäubung das Fleisch nicht rituell ungenießbar mache. Vielmehr hat die Verletzung der inneren Organe, wie sic beim Stirnschlage unvermeidlich ist, nach dein NeligionSgcsetz zur Folge, daß das betrcssendc Schlachtthicr nicht rituell geschachtet, eventuell sein Fleisch von Israeliten nicht genossen werden darf. Demnach würde die etwaige Einführung der Betäubung vor dem HalSschnitte einem Verbote der rituellen Schächtttng gleichkommcn und Jeden, der die Verbindlichkcit dcS jüdischen NcligiouSgesctzeS anerkennt, zwingen, überhaupt auf den Genuß von Fleisch zu verzichtcn. Wir müssen cS deshalb auch eutschiedell in Abrede stellen, daß in irgend welcher jüdischen Geniembe die Belaubung uor dem HalSschnitte zugelassen wird. Bei den klaren und unzweideutigen Bestiminnngcn dcS NeligiouSgcsetzcS ist die Möglichkeit einer solchen Annahme überall völlig ausgeschlossen. Ans den Ausführungen der Petition scheint auch nur hervorzngehen, daß, was schon eher denkbar, in einigen Orten die Betäubung resp. der Genickstich nach dein Schächten cingesührt ist. Wir können unsererseits auch dieses Verfahren, u 1נ m i 11 c 1 b a r nach dein HakSschnitt angewendet, nicht als religionSgesctzlich erlaubt erklären, halten uuS aber überhobcn, daraus eines Weiteren einzngehen, weil dasselbe auch vom Standpunkte der Wissenschaft nicht nur als völlig zwecklos, sondern sogar als schädlich verworfen wird. Wir erlauben uns auf die letzten Ausführungen des Dammalllt'ichen Gutachtens hiuzuweisen, nach bcucu die Betäubung resp. der Gcnickstich nach den! Schächtaktc allemal ein schon bewußt- und cmpsiudungSloscs Thier treffen, zugleich aber die Haltbarkeit des Fleisches, beeinträchligen und die Neigung desselben zur Fäuluiß fördern würde. Wir hegen die feste Zuversicht, daß der hohe Reichstag cö nicht für gerechtfertigt erachten!verde, ans vermeintlichem Erbarmen fnrit den Thiercn einen erbarmungslosen GewisscuSzwana gegen Huuderttansende von Menschen a!!Sz׳.!üben, mrd richten deshalb an denselben das gehorsame Ersuchen, bei der Regelung dieser