Mannheim
Compact Memory

Wissenschaftliche Zeitschrift für jüdische Theologie · 1844-01-01 · Heft 2 · p. Seite 206

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Wissenschaftliche Zeitschrift für jüdische Theologie
Volume
1844
Issue
Heft 2
Article
Bruno Bauer und die Juden
Date
1844-01-01
Page
Seite 206 (sequence 8)
Language
German
Belongs to
article
OCR quality
93% known words query
IRI
…/2929020-2929041-2929044-2932210--2867-2932307
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

206 IV. Bruno Bauer und die'.Juden, Ruhm in der Vergangenheit erkennend, sondern prophetisch, Ln der gottbegeisterten Verkündigung herrlicher allrunsassender Zukunft das Heil erblickend. Daher kam aber auch freilich sein Staatöleben, das ihm nicht das Höchste war, niemals zu rechter Macht und mußte den andern Völkern, deren Kraft, ganz in ihrem Staate beruhte, unterliegen. Also das Mangelhafte hat es 'mit den Völkern der Zeit gemein, das Ewige ist sein ausschließliches Eigenthum in jener Zeit, und es fühlte den Beruf, dieses zum- Gemeingute zu machen. Durch diese Grundidee, die es trägt, besiegte es auch das feudale Element, das.sich seiner bei minder mächtigem StaatseinheitStriebe so leicht bemächtigen konnte, auf .weit entschiednere Weise. Es ist'die innere Begabung, die allein zum wahren Einfluß erhebt, und sein kirchliches Element, das zur Erschaffung der Hirarchie so geeignet war, ließ diese doch nicht aufkommen, so daß die Priester 'niemals die herrschenden waren, sondern die Propheten dieselben an, gewaltigem Einflüsse weit Überwegen. — Ein anderes Element mußte hingegen im jüdischen Staate sich bereits in seinen Anfängen zeigen,, während es im heidnischen reinen Volksstaate weniger angetroffen-wurde. Hatte nämlich der jüdische Staat in seinem reinern und umfasseudern GotLesbewußtsein das kirchliche Element einerseits als ein über diesen speciellm Staat hiuansragendes, aber auch anderseits als vorläufig durch sich scharf und rein repräsenürtes ausgestellt, so rnußw auch jeder einzelne Bewohner genau nach seiner Meinung angesehen werden, ob er mit dem Principe des Staates _und dem Aufträge des Volkes übereinstimmend sei. Daher denn die scharfen Gesetze gegen Götzendienst und die daraus herfließenden Bräuche, so wie auch gegen die Übertretung der mit dem Gottesbegrisse in Zusammenhang gebrachten Lebensverordnungen. Wenn nun aus diesem Grundsätze heraus ein strenger Meinungsstaat sich hätte entwickeln müssen, in welchem die Ansichten vorgeschrieben sind, mit denen ausschließlich der Einwohner das Recht an dem Volksverbande hat, ohne welche er aus demselben zu entfernen ist, so hat doch elleusowohl der über seine zeitliche Erscheinung hinausragende in den Gomüthern lebendig -wurzelnde Begriff wie die Macht der Umstände die .Schärfen und .Spitzen.solch einseitiger Eon-

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.