Wissenschaftliche Zeitschrift für jüdische Theologie
- Journal
- Wissenschaftliche Zeitschrift für jüdische Theologie
- Volume
- 1844
- Issue
- Heft 2
- Article
- Bruno Bauer und die Juden
- Date
- 1844-01-01
- Page
- Seite 206 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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206 IV. Bruno Bauer und die'.Juden, Ruhm in der Vergangenheit erkennend, sondern prophetisch, Ln der gottbegeisterten Verkündigung herrlicher allrunsassender Zukunft das Heil erblickend. Daher kam aber auch freilich sein Staatöleben, das ihm nicht das Höchste war, niemals zu rechter Macht und mußte den andern Völkern, deren Kraft, ganz in ihrem Staate beruhte, unterliegen. Also das Mangelhafte hat es 'mit den Völkern der Zeit gemein, das Ewige ist sein ausschließliches Eigenthum in jener Zeit, und es fühlte den Beruf, dieses zum- Gemeingute zu machen. Durch diese Grundidee, die es trägt, besiegte es auch das feudale Element, das.sich seiner bei minder mächtigem StaatseinheitStriebe so leicht bemächtigen konnte, auf .weit entschiednere Weise. Es ist'die innere Begabung, die allein zum wahren Einfluß erhebt, und sein kirchliches Element, das zur Erschaffung der Hirarchie so geeignet war, ließ diese doch nicht aufkommen, so daß die Priester 'niemals die herrschenden waren, sondern die Propheten dieselben an, gewaltigem Einflüsse weit Überwegen. — Ein anderes Element mußte hingegen im jüdischen Staate sich bereits in seinen Anfängen zeigen,, während es im heidnischen reinen Volksstaate weniger angetroffen-wurde. Hatte nämlich der jüdische Staat in seinem reinern und umfasseudern GotLesbewußtsein das kirchliche Element einerseits als ein über diesen speciellm Staat hiuansragendes, aber auch anderseits als vorläufig durch sich scharf und rein repräsenürtes ausgestellt, so rnußw auch jeder einzelne Bewohner genau nach seiner Meinung angesehen werden, ob er mit dem Principe des Staates _und dem Aufträge des Volkes übereinstimmend sei. Daher denn die scharfen Gesetze gegen Götzendienst und die daraus herfließenden Bräuche, so wie auch gegen die Übertretung der mit dem Gottesbegrisse in Zusammenhang gebrachten Lebensverordnungen. Wenn nun aus diesem Grundsätze heraus ein strenger Meinungsstaat sich hätte entwickeln müssen, in welchem die Ansichten vorgeschrieben sind, mit denen ausschließlich der Einwohner das Recht an dem Volksverbande hat, ohne welche er aus demselben zu entfernen ist, so hat doch elleusowohl der über seine zeitliche Erscheinung hinausragende in den Gomüthern lebendig -wurzelnde Begriff wie die Macht der Umstände die .Schärfen und .Spitzen.solch einseitiger Eon-