Mannheim
Compact Memory

Wissenschaftliche Zeitschrift für jüdische Theologie · 1839-01-01 · Heft 3 · p. Seite 360

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Wissenschaftliche Zeitschrift für jüdische Theologie
Volume
1839
Issue
Heft 3
Article
[Rezension]
Date
1839-01-01
Page
Seite 360 (sequence 6)
Language
German
Belongs to
article
OCR quality
91% known words query
IRI
…/2929020-2929036-2929040-2931825--2477-2931903
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

30V Necensivneu. Gerechtigkeit geübt werden muss« und den Begriff de» vvn sublimirt (S. 624 ff.). Im Allgemeinen aber bleibt H. dem Grundsätze tre», und dadurch überbietet er, wenn man die Verschiedenheit der Verhältnisse in Anschlag bringt, bei Weitem die Intoleranz früherer Zeiten. Auch in anderer Beziehung ist krampfhaft an allen Be» stimmungcn feftgehalten» und auf etwa veränderte Umstände keine Rücksicht genommen. Eö werden daher ganz untergeordnete Dinge mit großer Ausführlichkeit behandelt, und so wie man Sagen als Geschichten ausgenommen findet, wie von dem Oclkrüglein, das mit seinem bloS für «inen Tag ausreichenden Inhalte für acht Tage zur Tempelbeleuchtung genügte (S. 206), oder daß zur Zeit deö AhaSver die Israeliten in fremde Sitten eiugegangen seien (S. 196), und die selbsterdachte ganz unbekannte Mähre, daß zur Zeit zwischen Pesach und Schabuoth die Kreuzzügler gegen die Juden gewüthet haben (S. 166), so fehlen auch nicht thalmudifche Necepte (S. 394 u. 395), die Bestimmungen über das Stehenlassen deü Bartes in der Festwoche, in der Zeit zwischen Pefach und Schabuoth (S. 167), in der Zeit vom 17. Thammnö bis zum 9. Ab (S. 199), während der Dauer von drei Monaten bei dem Tode der Eltern (S. 275), die Fiktionen bei der Besvrgniß, das Vieh möchte ein männliches Erstgeborenes werfe», das dann zu heiligen wäre, weßhalb man einem Nichtjude» einen kleinen Theil am Viehe abtreten solle (S. 256), das Verbot von Dingen, die gefährlich sein sollen, wie z. B. „Fisch und Fleisch zusammengekocht, und selbst nach einander zu genießen ohne Mnndreinigung" (S. 394), oder der aus kabbalistischem Unfinne herrührende Unfug, »einen rinbeschnittenen Knaben am Grabe mit Scherben oder Glaö zu beschneiden »nd demselben einen Name» zu geben" (S. 388), das Verbot für den Mann und für verheirathete Frauen, mit unbedecktem Haupte zu gehen (S. 407 u. 437) u. dgl. Unzähliges. Sehr natürlich,

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.