Wissenschaftliche Zeitschrift für jüdische Theologie
- Journal
- Wissenschaftliche Zeitschrift für jüdische Theologie
- Volume
- 1839
- Issue
- Heft 2
- Article
- Über das Entbehren lederner Schuhe am Versöhnungstage
- Date
- 1839-01-01
- Page
- Seite 176 (sequence 12)
- Language
- German
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176 III. Ueber Musik an Feiertagen. fänden, auf die Denkungsart und den Charakter der Menge haben müßten? Denn daß die von Alters her gestatteten Umgehungen des Gesetzes durch Fiktionen u. dgl. (an welchen schon der ehrliche Chazarenkönig beim Cosri 3, 50. Anstoß nimmt), in früheren Zeiten, als man es mit diesen Dingen genauer nahm, der Moralität des gemeinen Inden geschadet haben, scheint uns außer allem Zweifel. UebrigenS glauben wir über den besprochenen Gegenstand um so eher die Aeußerung gleichgesinnter Amtöbrüder erwarten zu dürfen, da er zu dem öffentlichen Anstand in der Synagoge gehört, den man doch in unserer Zeit allenthalben, auch da, wo man das gesetzliche Privatleben gar nicht berühren mag, mit Eifer herzustellen bemüht ist.'" Abraham Kohn. III. Ueber Musik an Feiertagen. Wenn irgend etwas dem Vorwürfe der Stumpfheit und der Sinnlichkeit, der uns von boshaften Feinden zuweilen gemacht wird, einen scheinbaren Grund verleihen könnte, so wäre es das Verbot, an Feiertagen zu musiciren. Während da die Gaumengenüss« eine so vorzügliche Nolle spielen, daß ältere Gesetzlehrer eö nicht für unwürdig hielten, «ine mit 13. In der von sarnmtllchm Rabbinern des Landes begutachteten Svnagogcnordnung für das K. Würtemb., C. 1, §. 9. wird „das Ausziehen von Schuhen und Stieseln in der Synagoge am Fasttag des neunten Abs," als dem Anstand und der Würde des Gottesdienstes zuwiderlaufend bezeichnet. Wir wünschten nun zu wissen, erstens ob nur das Ausziehen innerhalb der Synagoge untersagt, oder ->*2^8 gänzlich aufgehoben sei, ob man z. B. in bloßen Strümpfen oder in Strohschuhen in der Synagoge erscheinen dürfe und solle; und zweitens wie cs damit am Vcrsöhnungstage und bei an den Festtagen zu halten sei, ob cs namentlich an diesen Lagen andere Anstandörcgeln gebe.