Wissenschaftliche Zeitschrift für jüdische Theologie
- Journal
- Wissenschaftliche Zeitschrift für jüdische Theologie
- Volume
- 1839
- Issue
- Heft 1
- Article
- Über die Leviratsehe und die Ceremonie des Schuhausziehens
- Date
- 1839-01-01
- Page
- Seite 61 (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/2929020-2929036-2929038-2931398--2118-2931489- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
VH. lieber die Leviratsehe und d»2 Zeremonie des Schuhauszieheus Im ersten Hefte des dritten Landes dieser sehr geschätzten Zeitschrift macht ein gelehrter Mitarbeiter ans „die Stellung des weiblichen Geschlechtes in dem Judeuthume unserer Zeit" aufmerksam, und auf die bedeutenden, störend ins Leben eingreifenden Uebelstände, welche aus jener verkehrten Stellung beroorgehen. Es ist dabei die Absicht ausgesprochen, zur Wegräumung der schlimmsten unter den Folgen, welche die verkehrte Stellung des weiblichen Geschlechts im Judeuthume im Leben der Juden nach sich zieht, Veranlassung zu geben, und deshalb eine Aufforderung an die intelligenten, den Geist der Zeit wie unsres Glaubens gerecht würdigenden Rabbiner gerichtet, daß sie durch kräftige gemeinsame Maßregeln die Verwirklichung dieses edeln Zweckes herbeiführen möchten, damit die hellere und vessere Ansicht über den Werth und die Bestimmung des Weibes, welche bereits, Dank der auch den Geist der Juden veredelnden und erhebenden europäischen Eultur, in das Leben derselben eingedrnugen ist, auch die religiösen Institute durchdriuge und von den veralteten Mißbräuchen reinige, die gegenwärtig noch, das Gefühl verletzend nud zuweilen sogar das Lebensgli'wk so manches weiblichen Wesens zerstörend, sortbestehen. Referent wurde unlängst Ln seinem Wirkungskreise von einem jener Uebelstände, die in dem erwähnten Aufsätze besonders hervorgehoben werden, ans das Unangenehmste berührt, und er glaubt diesen Fall um so mehr der Oeffeutlichkeit übergeben zu müssen, als er nach reiflicher Ueberleguug und Derathung mit andern Amtsbrüdern von der bisherigen Uebnng abzuweichen und im Geiste des mosaischen Gesetzes gegen die Bestimmungen der Nabbinen, oder vielmehr gegen den Buchstaben dieser Bestimmungen, zu handeln sich veranlaßt gefunden hat. Das Factum war folgendes: