Mannheim
Compact Memory

Wissenschaftliche Zeitschrift für jüdische Theologie · 1839-01-01 · Heft 1 · p. Seite 37

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Wissenschaftliche Zeitschrift für jüdische Theologie
Volume
1839
Issue
Heft 1
Article
Über Trauungen in der Synagoge
Date
1839-01-01
Page
Seite 37 (sequence 2)
Language
German
Belongs to
article
OCR quality
92% known words query
IRI
…/2929020-2929036-2929038-2931394--2087-2931465
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

37 V. Ucber Trauungen ln der Synagoge. der Synagoge zulässig? oder müssen dieselben außerhalb, unter freiem Himmel, vollzogen werden? Da6 Band der Ehe in Israel wird geknüpft: Istens durch (Verlobung), welches seit undenklichen Zeiten durch eine» Ning geschieht, den der Bräutigam der Braut an den Finger giebt, mit der Formel: Sei mir geheiliget ° durch diesen Ning nach den Gesehen Moses und Israels, und 2tens durch N2N (Trauung). DaS erstere wird im Thalmud genügend behandelt, wie aber das letztere geschehen soll, und was eigentlich Chuppah ist, wird im Thalmud nirgends gesunden. Die Meinungen sind hierüber im Eben Haöser, Slbschn. 55, 1, sehr verschieden; wir kommen zwar allen Meinungen nach (siehe Beth Schmnel daselbst §. 5.), allgemein jedoch wird das Anfstellen des s. g. Trauhimmels mit dem Namen Chuppah belegt. — Da nun hinsichtlich der Trauungen anS der Quelle des Thalmuds nichts Genügendes erörtert werden kann, so suchen wir durch den Schulchan Aruch unsere Frage zu beantworten. — Ein förmliches Gebot oder Verbot in Betreff des Ortes, wo die Chuppah aufznstellen sei, finden wir in keinem der ä Theile deS Schulchan Aruch, blos R. Moses Jsserles bemerkt hierüber in seinen Glossen zum Eben Haöser Slbschn. 6t, 1: «Einige sind der Meinung, daß die Chuppah unter freiem Himmel als ein gutes Omen ausgestellt werde, nämlich den Segen andeutend: »werdet so zahlreich wie die Sterne des Himmels.« — Ein Gebrauch in Israel erlangt zwar oft starke Sanckion (siehe Orach Chajim Slbschn. 468, und die Anmerkung und Magen Abraham zu Slbschn. 690, §. 17 und Pri Chadasch zu Slbschn. 497); aber ein solcher Gebrauch muß im Wesen der Religion gegründet und von einem großen Weisen in Israel eingeführr sein. (Siehe Magen Abraham zum Orach 2. Siehe Kldduschin 2 li in Ähosaphoth und Bclh Schmucl zum Cbea Heuser, Adschn. 27 §.4.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.