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Wissenschaftliche Zeitschrift für jüdische Theologie · 1839-01-01 · Heft 1 · p. Seite 2

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Journal
Wissenschaftliche Zeitschrift für jüdische Theologie
Volume
1839
Issue
Heft 1
Article
Der Formglaube in seinem Unwerthe und in seinen Folgen
Date
1839-01-01
Page
Seite 2 (sequence 2)
Language
German
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L!. Der Forrnglanbe kn feinem Unwerlhe Sinnen von selbst als Pflicht auf. ES bedarf da für den einzelnen Fall kaum der Selbstbesinnung, ob auch eine sittliche Anforderung vorhanden sei; die höhere Idee liegt schon darin ausgesprochen und bedarf keiner weiteren Vermittelung. Nur zuweilen könnte eine Schürfung deö sittlichen Sinnes nöthig sein, um den Zusammenhang zwischen der Idee und dem einzelnen Falle zu erkennen und — zu empfinden. Ist der Sinn jedoch wirklich nicht hinlänglich geschärft und geübt für eine solche geistige Thätigkeit und eine solche gemächliche Regung, und die Pflicht wird dennoch erfüllt, so ist dies ein todtes Werk, das in einem andern Antriebe wurzelt, aber keinen sittlichen Gehalt hat. Daher gibt cö allerdings unter den Handlungen, welche die Menschen ausüben, sehr viele, die einen Schein des Guten an sich tragen können, weil sie, vom wahre» Gesichtspunkte aus augesehn, Erzsuguiß sittlicher Gesinnung sind, denen aber in Wahrheit der Werth abzusprechen ist, weit sie nicht ans dieser Gesinnung fliesten, sondern ein Product der Furcht, der Gewohnheit, deö Stumpfsinnes und dgl. sind. Nicht genug aber, daß sie dann nicht Anspruch auf Werth zu machen haben, so sind sie für die sittliche Ausbildung deü Menschen schädlich. Denn gerade je mehr der Mensch sich andern Antrieben hingibt, und sie ihn in seinem Thun und Lassen bestimmen» um so mehr schwächt sich die Kraft der sittlichen Anforderung in ihm; eö mag daher die Handlung noch so gut scheinen, sie hat den Menschen um den Vorzug gebracht, seinem sittlichen Bewußtsein die ihm gebührende Alleinherrschaft in sich zu sichern. Dadurch ist dann auch die Bürgschaft für die Zweckmäßigkeit seiner künftigen Handlungen dahin; treten nämlich Fälle ein, in welchen jene andern Antriebe nicht vorhanden sind und allein die sittliche Mahnung bestimmen soll, so hat diese eben ihre entscheidende Kraft verloren. ES ist nun noch schlimmer, als wenn sie zuweilen der Sinnlichkeit unterlegen hätte. Dieser gegenüber behauptet sie nämlich ihre

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