Wissenschaftliche Zeitschrift für jüdische Theologie
- Journal
- Wissenschaftliche Zeitschrift für jüdische Theologie
- Volume
- 1837
- Issue
- Heft 1
- Article
- Baiern [Nachricht]
- Date
- 1837-01-01
- Page
- Seite 136 (sequence 14)
- Language
- German
- Belongs to
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N a ch r i ch te n. 136 Krochen, der Staat möchte die Kosten der Oberkirchenbchöede übernehmen. Ich komme mm zu o) dem schwierigsten Punkte, nämlich das Schreiben am Sabbathe betreffend. Am Weitesten giengen die zu Baircuth versammelten Rabbiner — jedoch mit Ausnahme Rabbiner Noscufclds ans Bamberg—. Sie erklärten, Deutschschrcibcn sei nur rabbinisches Verbot, gestützt auf ZsserleS und einige andere Autoritäten, nnd gaben deßhalb Dispens für Gymnasiasten und Staatsdiener. Ihnen schloß sich die Mehrzahl der Versammlung an. Die Rczatkreiser Versammlung liest nur bei gezwungenem.Staatsdienste das Schreiben zu, also bei Militär — aber nicht bei freiwilligem Eintritt in dasselbe — und bei städtischen Abgeordneten, wenn sie aus Bürgerpflicht ein Amt übernehmen müssen. Für allgemeinen Dispens beim Staatsdienste war V. Löwi mit 39 Stimmen gegen 64 verneinende, ebenso in München Rabbiner Aub , den Grundsatz aufstctlcnd,, daß unsere Religion den Staatsdienst nicht hindern wolle. Zn Speier hatte der Berichterstatter des Ausschusses, Hr. Rabb. Cohen in Kaiserslautern, sicherem Vernehmen nach, einen mit den in Baircuth abgefaßtea gleichen Bericht geschrieben, aber ihn auf Anrathcn anderer Mitglieder, die eine zu groste Aufregung befürchteten, modificirt, so daß die Frage, wie im Rezatkreise, mehr umgangen wurde. Zn Augsburg und Würzburg hingegen wurde das Schreiben am Sabbathe für durchaus unerlaubt erklärt, cs sei denn bei Militär.— Ueber k, ob der Sabbath nicht auf den Sonntag zu verlegen sei, war man natürlich ungctheilter Meinung. Dies in Kurzem die Verhandlungen der verschiedenen Versammlungen , von denen freilich einige, namentlich die Würzburger, die Nesnltate ihrer Besprechungen mit einem etwas sehr dichten Schleier umgeben haben, und manches von dort her zur Kenntnis; Gelangte möchte wohl zur Rechtfertigung dieser gehcimnißvvllen Miene dienen; schade, daß die Acten nicht auch dem königl. Staatsministerium verborgen bleiben können. So soll u. A. der Rabbiner Ving den Antrag gemacht haben, das; die Rabbiner alle Bärte tragen sollten, daß keine Lcichcnordnnng eingefnhrt werden dürfe n. dgl. m.