Wissenschaftliche Zeitschrift für jüdische Theologie
- Journal
- Wissenschaftliche Zeitschrift für jüdische Theologie
- Volume
- 1837
- Issue
- Heft 1
- Article
- Die Stellung des weiblichen Geschlechtes in dem Judenthume unserer Zeit
- Date
- 1837-01-01
- Page
- Seite 2 (sequence 2)
- Language
- German
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2!. Die Stellung des weiblichen Geschlechtes Hervorgegangen aus dem Schoße des Orients, hielt das biblische Judentl-um auch manche dort allgemein gültige Bestimmungen über die Stellung des Weibes bei, dennoch aber sie veredelnd. Die völlige Unterordnung der ledigen Tochter unter den Willen des Vaters, der sie sogar zur Sclavin verkaufen kann; die Hingabe derselben an den ManW öhnK nach iihreö Einwilligung zu fragen; die Besitzergreifung des Weibes von Seiten des Mannes durch dargereichte Geschenke, sei eS an den Vater oder an die Tochter; das lose Band, mit welchem der Mann-sich seinem Weibe verknüpft, so daß es ihm gestattet ist, MhreFrMN zu ehelichen und ebenso auch das Weib, das Mißfallen in seinen Augen gefunden, nach Belieben zu entlassen, während dem Weibe die Erfüllung der Meüe^lW-v'öllstert -Sinne-Pflicht- - ist ° und es sich dem Willen des Mannes völlig unterzuordnen hat; der Uebergang der Frau in den Besitz des Schwagers, wenn der Mann kinderlos gestorben, gerade wie ein jedes andere nachgelassene Besitzthum: dieses Alles sind Zeichen, daß dem Weibe die Selbstständigkeit und das aus dieser fließende persönliche Recht nicht zuerkannt wurde. Dennoch ergiebt sich aus der Gesammtanschauungöweise, wie sie uns in der Bibel vorliegt, eine höhere Stellung des Weibes, als man sie hiettach erwarten sollte, und auch das eheliche Leben erscheint in ihr von einer höher« Weihe umgeben , als die einseitige Willkürherrschaft vermuthen lassen sollte. Wir finden nirgends eine Spur von der erzwungenen unnatürlichen Häuslichkeit, welche das Weib im Harem verkünimern läßt, die Blüthen seines Geistes abstreift und es zum niedern Werkzeuge der männlichen sinnlichen Lust entwürdigt, und selbst die Vielweiberei erhält nicht nur in gesetzlichen Bestimmungen, in Bezug auf den König , eine Beschränkung , sondern sie wird auch