Wissenschaftliche Zeitschrift für jüdische Theologie
- Journal
- Wissenschaftliche Zeitschrift für jüdische Theologie
- Volume
- 1836
- Issue
- Heft 3
- Article
- Amsterdam [Nachricht]
- Date
- 1836-01-01
- Page
- Seite 583 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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Nachrichten. S8Z auch die liberalsten Gesinnungen; daS beweisen ja dis bedeutendsten Handelsstädte Deutschlands, ws die 4 freien Städte von jeher die illiberalste Gesetzgebung für die Juden hatten. — - Die „Jahrbücher für die Israeliten des Königreichs der Niederlande" erscheinen auch dieses Jahr, , und wir freuen uns der Versicherung der Redaction, daß sie mit der Theilnahme, welche sie findet, wohl zufrieden ist. In einem Lande, wo jedes nützliche Unternehmen von der Regierung unterstützt wird, wird es den Ncdactoren leicht werden, auch allmälig einen zeitgemäßen Geist ihrer Zeitschrift zu geben, zumal wir den Willen der Unter, uehmer für einen guten zu halten uns berechtigt glauben. Das Interessanteste, was das erste Heft (Januar und Februar) bringt, ist ein Reglement des Staatsministeriums für die Prüfung der Nabbinatsaspiranten. Es besteht aus zwei Verordnungen, von welchen die eine die Art der Zusammensetzung des Rabbinatscollegiums, welches mit dem Examen beauftragt ist, und die andere die Gegenstände enthält, welche bei der Prüfung verlangt werden. Im Wesentlichen ist von jener zu bemerken, daß das Collegium ganz auS Israeliten, und zwar aus fünf Rabbinern und sechs Laien besteht. Die Laien sind zur Hälfte der portugiesischen, und zur Hälfte der holländischen Gemeinde entnommen; bei den Rabbinern erhält immer diejenige Gemeinde die größere Anzahl, zu welcher der Aspirant gehört. Nach der zweiten giebt es 4 Grade, welche die Theologen durchlaufen müssen. Sie sind Talmidim, Dar sch an im, Magidim und Morim. Die Benennungen scheinen nicht sehr passend gewählt. Ich lasse den Artikel folgen, welcher die höchste Classe angeht: „Die Kenntnisse, welche der Mann besitzen muß, find: I. in wissenschaftlichem Fache: u) vollständige Kenntnis; der holländischen Sprache, Ii) allgemeine Erdkunde, e) allgcm. Geschichte, ä) Algebra und Geometrie, e) ferner soll er eine in holländischer Sprache ausgearbeitcte Predigt verlegen, die durch die Examinatoren geprüft wird, welche einen Tag zu bestimmen haben, an welchem sie öffentlich vorgctragen werden soll. Ri. im Fache der Theologie: u) vollständige Kenntniß der hcbr. Sprache, I«) die Ucbcrsctzung der Bibel ins Holländische , wobei der Examinand zeige» muß, daß er die bc-