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Wissenschaftliche Zeitschrift für jüdische Theologie · 1836-01-01 · Heft 3 · p. Seite 549

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Journal
Wissenschaftliche Zeitschrift für jüdische Theologie
Volume
1836
Issue
Heft 3
Article
[Rezension]
Date
1836-01-01
Page
Seite 549 (sequence 2)
Language
German
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Creizenach's Thariag u. Löwensteins Men. tchorah. 549 Genüge bekannt und verbreitet voraussetzen, blos um der Ge« genschrift willen hier mit aufgenommen, ohne über sie ein Urtheil im Einzelnen fallen zu wollen. Der Vfr. giebt in der» selben die Auszählung der von den Nabbinen angenommenen 613 biblischen Ver-- und Gebote, nach Anleitung des Moses, Mikkozi (Semag) und erörtert bei dieser Gelegenheit zum Theile die- Art und Weise, wie dieselben auS der Bibel hergeleitet werden, giebt auch zum Theile für unsere Zeit mögliche Abänderungen an, Beides mit ausgebreiteter Gelehrsamkeit, in ansprnchlosen Worten und mit dem an dem vortrefflichen Manne bekannten Streben, nach Kräften überall zu fördern. Das Eine möchte man nur vorzüglich zu tadeln fin» den, daß man nicht zuvor auf einen allgemeinen Standpunkt versetzt wird, von welchem aus man das hermeneutische Verfahren des Thalmuds, wie auch dessen Werth und bindende Kraft im Allgemeinen zu beurthcilen fähig sei, wozu dann das Büchlein selbst in seiner fetzigen Gestalt ein geeigneter Com« mentar gewesen wäre; wahrscheinlich ist Dies einem zweiten Theile Vorbehalten. Freilich vermißt man in dem vorliegenden ersten Theile selbst zuweilen einen festen. Standpunkt, von welchem der Herr Vfr. ausgeht, indem er sich häufig auf den des strengen Thalmudanhäugers versetzt, um von dort aus mit dessen Waffen zu kämpfen, während die eigne freisinnige Ansicht doch immer hervorbricht. Wir können uns nicht wundern, daß von anderer Seite her, von einem Manne, der ganz den hergebrachten Meinungen huldigt, eine Gegenschrift erschien, ja wir erkennen es lobend an, daß der Gegner, das verzagte Schweigen seiner Gesinnungsgenossen tadelnd (S. Hl ff.), .seine Ansichten zuhegründen suchte, und wir stimmen demselben darin selbst vollkommen bei, wenn er — wie z. B. zu Verbot 41 —, Creizenach gegenüber, die Behauptung, welche dem Thalmud bcigelegt wird, es könne Etwas zu einer Zeit gut und zu einer andern verwerflich sein, in der Art abweist, daß nach thalm. Grundsätzen eine solche Behauptung keinen Mensche» zu Acnderungcn berechtigen könne. Gilt der Grundsatz: Nichts als der Thalmud, Nichts gegen den Thalmud, der

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