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Wissenschaftliche Zeitschrift für jüdische Theologie · 1836-01-01 · Heft 1 · p. Seite 183

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Journal
Wissenschaftliche Zeitschrift für jüdische Theologie
Volume
1836
Issue
Heft 1
Article
Offenbach
Date
1836-01-01
Page
Seite 183 (sequence 5)
Language
German
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N a ch r i ch t e n. i-6Z H. den Großherzog, welches an die Stelle des früher üblichen Hebräischen getreten ist, bildet. Auch die Trauungen müssen in dem Gotteshause vollzogen werden, und gedachte Syiiagogcnvrdnung schreibt über dieselben folgende Artikel vor: »Art. 16. Me dahier vorkommende Trauungen solle» nur innerhalb der Synagoge am Altartische vor der Heiligen Lade vollzogen werden; woselbst in deutscher Sprache eine Anrede an das Brautpaar zu richten ist, um demselbem die Wich, tigkeit dieser Handlung und die heiligen Pflichte», die es dsmit gegenseitig übernimmt, ernstlich ans Herz zu legen."...— "Art. 17. Die bisher üblich gewesene Musikbegleitung beim Führen der Brautleute, so wie das Zerbrechen eines Weinfläschchens beider Trauung im Bereiche der Synagoge, ist gänzlich uitiersagt." — Endlich verdient bier noch bemerkt zu werden, daß aus der Gemcindecasse ein Leichenwagen angeschafft wurde, i» welchem die Leichen in feierlichem Schritte zur Ruhestätte gefahren werden, und daß hierzu sich freiwillig eine Gesellschaft bildete, welche bei einer jeden Beer, digung acht Mitglieder aus ihrer Mitte wählt, die als Leichen« conduct den Leichenwagen nach dem Friedhofe begleiten. (Baden, November). Das Gesetz über die Besserstellung der Lehrer ist min erschienen; jedoch will ich mich noch des Berichtes über die Art, wie in demselben die jüdischen Lehrer bedacht sind, enthalten, bis sich aus dem Vollzüge desselben bas Nähere gezeigt haben wird. In den jüdischen Schulen selbst ist durch die, im Mai 1834 erlassene, --Verordnung über das Volksschulwescn nebst Schulordnung und Lehrplan--, welche mit dem Winterhalbjahre 1834 in Wirksamkeit trat, eine große Veränderung vorbereitet. Jäh sage: vorbereitet—, denn noch ist von Seilen des israelitischen Obcrraths kein Schrill geschehen, um diese Veränderungen wirklich ins Leben zu rufen, oder, wenn eine Modifikation derselben Statt finden soll, diese durch augemeffeiic Jnierprcmriori der betreffenden Paragraphen dieser Verordnung zu bewerkstelligen; noch ist keine der vielem und höchst wichtigen Fragen, welche durch die hier cingetretene

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