Wissenschaftliche Zeitschrift für jüdische Theologie
- Journal
- Wissenschaftliche Zeitschrift für jüdische Theologie
- Volume
- 1836
- Issue
- Heft 1
- Article
- Großh. Hessen
- Date
- 1836-01-01
- Page
- Seite 169 (sequence 4)
- Language
- German
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168 N achri cht e fl. und den Culturfortschri'tten der Israeliten insbesondere nicht nachtheilig sind, als die wichtigste Aufgabe seines Berufes betrachte. Von diesen Gesichtspunkten aus werden Sie die von den Candidatcn etwa beigebrachten Zeugnisse oder schriftlichen Pro, bcn ihrer Fähigkeiten vorerst untersuchen, und sodann bei der Prüfung selbst, die Sie Heils schriftlich, Heils mündlich an, zustellen haben, verfahren. Das Resultat haben Sie sofort der Sie requirirenden Behörde mittelst eines verschloßnen Zeugnisses mitzutheilen. Schließlich bemerken wir noch, daß die Ihnen für die Prüfung eines israelitischen Religionslehrers von demselben zu entrichtende Gebühr auf 3 Gulden festgesetzt worden ist, Für die Ausfertigung Otto. Zemehr der gute Zweck aus dieser Verfügung hervorleuchtet, desto mehr ist die Unzulänglichkeit der angewandten Mittel zu beklagen, Ebenso ist die gänzliche Uebergehung des dem Kreise vorstehenden Rabbiners zu bedauern, da den gewissenhaften und gerne zum Fortschritte wirkenden Mann — und nur solche zu diesen Stellen zu befördern, muß doch gewiß das Augenmerk unsrer Regierung sein — es Lief schmerzt, gerade in dem schönsten Theile seiner Wirksamkeit müßig zusehn zu müssen. Nur die tiefste Verachtung gegen die Rabbiner, wie sie auch in einem gedruckt erschienenen Berichte des vor einigen Jahren aufgelösten Protest. Kirchen- und Schulraths an das Ministerium des Innern bervortritt, wo es heißt, "es sei auch auf die feierlichste Zusage der Rabbinen nicht fest zu bauen," nur sie kann ein solches Verfahren entschuldigen; hingegen ist der Grund, vorzüglich wenn er auf alle angewandt wird, um so gehässiger; die Reg. sollte zwischen ihren Leuten unterscheiden und bei der Beförderung zu solchen Stellen aufmerksamer sein. (Darmstadt, 31. Oet.) In einem Artikel der Beilage zum Frankfurter Journal vom 30. d. wird behauptet, auf dem gegenwärtigen hiesigen Landtage sei'ein erneuter Antrag auf