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Wissenschaftliche Zeitschrift für jüdische Theologie · 1836-01-01 · Heft 1 · p. Seite 167

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Journal
Wissenschaftliche Zeitschrift für jüdische Theologie
Volume
1836
Issue
Heft 1
Article
Großh. Hessen
Date
1836-01-01
Page
Seite 167 (sequence 2)
Language
German
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107 Nachrichten. Regierung nach sich gezogen haben. Ein solches zeigt sich auch in den Bestimmungen über das jüdische Religionsschullehrcrwesen. — Auch im Falle, daß die jüdischen Lehrer blos den Religionsunterricht zu erthcilen haben, und natürlich noch „nsomehr, wenn sie auch den Elementarunterricht mit m ihren Kreis ziehen, ist es ganz zweckmäßig, wenn dieselben sich bei der dazu bestellten allgemeinen Behörde einer Prüfung zu unterwerfen haben; hat man auch an den Religionslehrer nicht die Forderungen zu stellen, daß er in allen Elementargegenständen gründlich zu lehren verstehe, so ist allgemeine Bildung und pädagogische Einsicht unerläßliche Bedingung, und das Urtheil über die hinreichende Befähigung in dieser Beziehung steht mit Recht der allgemeinen Behörde zu. Hiemit kann aber noch keineswegs die Prüfung abgeschlossen sein; der Mann soll ja in einem bestimmte» Fache, dem er gewachsen sein muß, unterrichten, er soll die Religion, die jüdische Religion, lehren. Das Nächstliegende ist'nun, daß diese Prüfung dem Rabbiner übertragen werde, und wenn nicht ein jeder der in unserm Lande Fungirenden, und wohl mit Recht, von der Staatsregierung hiezu für tauglich befunden wird, einem gewissen von derselben besonders dazu bezeichneten. So wissen wir, daß bis jetzt alle Lehrer in Kurheffcn, mit Ausnahme der im kassel'» schen Seminare gebildeten, an den Provincialrabbiner Gosen in Marburg zur Prüfung gewiesen wurden. Unsre Staatsreg. hat jedoch hierin einen andern Weg eingeschlagen; sie ertheilt auch diese Prüfung den Decanen, bei denen dieselbe natürlich nur in der allgemeinen Religion bestehen kann, bedenkt aber dabei nicht, wie wenig überhaupt hiemit für die Bedürfnisse der jüdischen Gemeinden Genügendes gescheht; ist, indem gerade erleuchtete Religionslehrer, die die Gegenwart, das Product der Vergangenheit, kn eine bessere Zukunft geräuschlos durch einen die alte und neue Zeit vermittelnden Religionsunterricht hinüberzuleiten vermögen, uns am Förderlichsten sind. — Sehr oft können auch die tauglichsten Subjecke gerade dadurch entfernt werden, daß die Gemeinden zur Benrthcilung der positiven Rcligionskenntnisse des Lehrers sicheinen grillenhaften Rab-

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