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Wissenschaftliche Zeitschrift für jüdische Theologie · 1835-01-01 · Heft 3 · p. Seite 457

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Journal
Wissenschaftliche Zeitschrift für jüdische Theologie
Volume
1835
Issue
Heft 3
Article
Baiern [Nachricht]
Date
1835-01-01
Page
Seite 457 (sequence 3)
Language
German
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IRI
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Nachrichten. ' Ä57 1813, Nachstehendes zur allgemeinen Nachachtung bekannt zu machen und rcspective in Erinnerung zu bringen:, 1) Zur Vornahme von Trauungen der Inden sind lediglich die Rabbiner und deren bestätigte Substituten berechtigt. 2) Die Trauung gebührt in der Regel dem Rabbiner des Ortes, wo die Brautleute sich ansässig machen, und kein Rabbiner eines andern Bezirkes darf solche ohne ausdrückliche Einwilligung des zuständigen Rabbiners vornehmen. Diese darf jedoch, gegen Empfang der dem zuständigen Rabbiner znkommenden Gebühren, nicht versagt und muß schriftlich crtheilt werden. 3) Die Trauung wird als eine religiöse Handlung am Angemessensten in der Synagoge selbst vor» genommen. Da indessen in vielen Gemeinden die Trauung außerhalb der Synagoge und selbst unter freiem Himmel hergebracht ist nnd die Beibehaltung dieses Gebrauchs von Vielen gewünscht wird, so wird zwar die fernere Vornahme der Trauung außerhalb der Synagoge, als Ausnahme von der Regel, bis auf Weiteres noch gestattet, zugleich aber verordnet, daß sie nur an Or« tcn, wo Juden wohnen, und in keinem Falle auf öffentlicher Straße, sondern entweder in einem Zimmer oder, wenn auch unter freiem Himmel, doch an einem angemessenen geschlossene» Platze vorgenommen werden dürfe. — Die Polizeibehörden haben darüber zu wachen , daß den vorstehenden Anordnungen allenthalben gebührend nachgekommen werde, und die Ucbertreter ohne Nachsicht zur Strafe zu ziehen. Ansbach 1. Mai 1835. K. Reg. deS Rczatkreises, Kammer des Innern. I. s.?, von Bevor, Direktor, Sonnenmayer, Secrctär." — Herr Nabbinatscan. didat Stein, Vers, der „Stufcngesänge", wurde von den Gemeinden Burgkundstadt und Altenkundstadt einstimmig zum Rabbiner erwählt; da derselbe seine Anstellungsprüfung bereits erstanden, so unterliegt die Bestätigung von Seiten der k. Krcjsreg. keinem Zweifel." — (Bonn, 10. September). Unter den Preisfragen, die in diesen: Jahre wieder ausgestellt worden sind, befinden sich auch zwei, welche die jüdische Theologie intcressiren. Die eine ist von der evangelisch-theologischen Facnltät aufgestellt und verlangt eine Zusammenstellung der neuern Untersuchungen über den letzten Theil

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