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Wissenschaftliche Zeitschrift für jüdische Theologie · 1835-01-01 · Heft 3 · p. Seite 448

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Journal
Wissenschaftliche Zeitschrift für jüdische Theologie
Volume
1835
Issue
Heft 3
Article
Frankfurt [Nachricht]
Date
1835-01-01
Page
Seite 448 (sequence 7)
Language
German
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-48 Nachr ich t e m zweite Heft ist schon besser als das erste; aber wir möchten dennoch, des guten Zweckes wegen, noch manche Aenderung sehen. Wenn das zweite Heft schon sich von den gewöhnlichen Zeitnngsankündigungcn mit Recht losgesagt hat, so vermissen wir im dritten Hefte anch sehr gerne die technologischen, gemeinnützigen u. dgl. Nachrichten; nicht das Nützliche, sondern das Bildende darf, außer dem Gtrcngjüdischen, Aufnahme finden. Wenn ferner die Ausschließung der Polemik bei einem solchen Blatte nicht tadclnswcrth seili mäg, so muß um so sorgfältiger darauf, gesehen wer. den, daß Aufsätze und Nachrichten von retrograder Tendenz durchaus keinen Raum dort finden. Auch der Abdruck von Stellen älterer Schriften kann ganz wohl gestattet werden; nur muß die Auswahl bei ihnen, wie bei den Gedichten, strenge sein. Eigentliche Neccnsioncn wird man hier nicht erwarten; aber wenn Anzeigen von religiösen und bildenden Schriften darin Vorkommen, so sollten sic weder aus andern Blättern entlehnt sein, noch Ungeeignetes enthalten. Kurz, das Unternehmen ist an sich sehr löblich, um so erfreulicher, da ein Rabbiner sich an die Spitze stellt, und es ist ihm Fortgang zu wünschen; gewiß wird auch der Hr. Herausgeber, dem wir danken, immer strengere Forderungen an sich stellen und außer der bcsondcrn Sorgfalt, die wir ihm auf die obengenannten Punkte empfehlen möchten, noch mehr für gediegene Aufsätze sorgen. (Preußen). Aufsehen erregt hat hier die Angelegenheit der Schiedsmänner. Das Gesetz, welches die Wahl der Schiedsmäuner anordnete, deren Geschäft darin besteht, Parteien durch gütlichen Vergleich zu beschwichtigen, macht zur Wahlfähigkeit , wie bei allen Communalämtern, kein Religionsbekenntnis; zur Bedingung, sondern stellt die Wahl zu diesem Geschäfte, welches unentgeltlich geführt wird und mit keiner Gewalt versehen ist, sondern nur durch die schriftliche Einwilligung der Parteien Giltigkeit erhält, ganz und gar dem Vertrauen der Wähler anheim. In; ganzen Lande wurden daher ohne Anstand auch Juden dazu gewählt, und in den Provinzen, welche früher die Wahl beendet hatten, auch schon installirt. Erst als auch in Berlin 5 jüdische Hausväter gewählt wurden, nahmen die Behörden Anstand, die-

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