Wissenschaftliche Zeitschrift für jüdische Theologie
- Journal
- Wissenschaftliche Zeitschrift für jüdische Theologie
- Volume
- 1835
- Issue
- Heft 3
- Article
- Rheinbaiern [Nachricht]
- Date
- 1835-01-01
- Page
- Seite 436 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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436 Nachrichten. Fache habe», wie die Speierer Zeitung behauptete, sondern vielmehr darin, das; auch sie, wie die Rabbiner, einer Übergangsperiode angehörcn, und diese, die nicht alle im Stande sind, die Anforderungen, die wir an den israelitischen Lehrer mit Recht machen können, auch nur in religiöser Beziehung zu prüfen, bei ihrer Anstellung, freilich mit vollem Rechte, nicht ohne Einwirkung bleiben, und überhaupt die Lehrer von den Rabbinern in ihrem Wirken zu abhängig sind.— Als besonders lobenswerth ist hervorzuheben, daß bei den Prüfungen der Schulen, namentlich auch auf den Gesang Rücksicht genommen wird, um den in der Synagoge wurzelnden Wechselgesang, der so gänzlich untergegangcn ist, so daß mau ihn hie und da sogar bekämpfte, und wo er sich wieder neu bilden wollte, zu unterdrücken suchte, sobald als möglich wieder einzuführen und dem gesunkenen Gottesdienste neue Erhebung und Feier zu verleihen.- Nur Schade, daß die Rabbiner für die Einführung des Gesanges und die Belebung deS Gottesdienstes Nichts thun.— Hierher gehört auch die erst neulich getroffene Verfügung der Regierung, daß alle Winkelschulcn aufgehoben und die au ihnen fungirenden Lehrer, wenn sie nicht aus Nheinbaiern gebürtig waren, aus dem Lande entfernt werden mußten. Es war zwar betrübend, Greise zur Auswanderung gezwungen zu sehen; aber nicht berühren konnte auch das sentimentalste Herz das Zetergeschei junger Unwissender, die sich lieber andern Geschäften widmen sollten, denn als schlechte Lehrer zu fignriren. Darf mar; trällern über die Noth Einzelner, wo es das Wohl einer ganzen Generation gilt? Nie wird cs auch die Regierung mehr gestatten, daß junge unschuldige Kinderseelen zum Opfer gebracht werden. .. Was den Gottesdienst selbst betrisst, so hat auch hier manches Gute schon Wurzel geschlagen. Das Versteigern der religiösen Verrichtungen in der Synagoge während des Gottesdienstes ist gänzlich untersagt, und so wenigstens aus den Versammlungen, die der Erhebung des Geistes zum Vater im Himmel gewidmet sind, dieser Handel, der jedes tiefer fühlende Herz verletzen muß, verdrängt. Wenn Dies hie und da noch nicht durchgeführt wurde, so sollten doch wohl hierin die Rabbiner emschreiten,