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Wissenschaftliche Zeitschrift für jüdische Theologie · 1835-01-01 · Heft 3 · p. Seite 430

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Journal
Wissenschaftliche Zeitschrift für jüdische Theologie
Volume
1835
Issue
Heft 3
Article
St. Petersburg [Nachricht]
Date
1835-01-01
Page
Seite 430 (sequence 3)
Language
German
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430 Nachrichten. nicht in Dienste treten wollen, können, wenn sie den Grad eines DoctorS oder Midicin-Chirurgen erhalten haben, um die Rechte eines erblichen Ehrenbürgers, die graduirten Studenten, Candi. baten, Magister, Künstler (der Akademie der Künste), Chirurgen und Pharmaceuten aber, um die Rechte von persönlichen Ehrenbürgern ansnchen. Ueberdem wird denjenigen, welche die Erlaubnis) haben, im Lehr- und Civilfache Dienste zu nehmen, das Recht ertheilt, sich in den inner» Gouvernements und in den Hauptstädten aufzuhalten. (F. I.) (Petersburg, 8. Juli). Zn einem Allerhöchsten Mas an den dirigirenden Senat vom 31. Mai (11. Juni), heißt es: „Da den hebräischen Kanfleutcn erster Gilde die Handelsrechte nur in einigen Gouvernements und Bezirken gestattet sind, so halten Wir cs für billig, ihnen in Betreff der Gildensteuer gegen andere Kaufleute derselben Gilde, welche das Recht, überall Handel zu treiben, genießen, Erleichterung zu erthcilcn und befehlen: vom Jahr 1836 an sollen von ihnen für die Vcrcchtigungs-Certificate auf den Handelsbetrieb, anstatt 2200 Rub. — 1800 Rub., außer den städtischen und Landabgaben, erhoben werden. (F. I.) (Prov. Starkenburg, Juni 1835). Einer erfreulichen, der Gegenwart sich eng anschließenden, aber znm Bessern hinleitenden Erscheinung begegnete Einsender D., auf einer Reise durch die Bergstraße, deren Ende er gerade am Nachmittage vor dem Schebuoth-Feste erreichte. Hierdurch veranlaßt, einige Tage in Darmstadt zu verweilen, wollte ich diese Gelegenheit nicht ungenützt vorübergehen lassen zur genauen Beobachtung des Synagogen-Lebens daselbst. Noch denselben Abend besuchte ich znm Beginne des Festes die Synagoge. Wie an den meisten Orten, auch hier noch ein altes, finsteres, mit unnvthigen Vorrichtungen überfülltes, und daher mehr Grauen erregendes, als Andacht erwekkcndes Gebäude; eine Gallerie, welche einen nicht unbedeutende» Theil der Gemeinde fassen muß, ist so unzweckmäßig eingerichtet, das; die zur Thorah Gerufenen, che sie zum unteren Theile der Synagoge gelangen können, erst durch den Hofraum gehen und eine störende Zögerung verursache« müssen. Man spricht dort

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