Wissenschaftliche Zeitschrift für jüdische Theologie
- Journal
- Wissenschaftliche Zeitschrift für jüdische Theologie
- Volume
- 1835
- Issue
- Heft 1
- Article
- Über die synagogische Zulässigkeit und Einrichtung der Confirmation
- Date
- 1835-01-01
- Page
- Seite 96 (sequence 29)
- Language
- German
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W Über die synagogische Zulässigkeit rc. firmationstag Israels am Sinai. Auch begünstigt die Jahreszeit alsdann die Theilnahme der in entfernter« Filialen wohnenden Verwandten der Confirmirten. Jedoch wären für Verhinderungsfälle des Geistlichen, der selten einen Stellvertretenden hat, auch die auf dieses Fest folgenden Sabbathe zuzulassen, da im Grunde jeder Sabbath zulässig ist. Dieserhalb mag auch in den übngen Gemeinden die Confirmationszeit von der Dahinkunft des Rabbinen abhängen. B. Wer sollte confirmiren? Wirkungslos und herabgewürdigt wird die Sache, wenn jeder Privat- und Schullehrer, jeder Halbgelehrte confirmirt. Aber es hat nicht jede Synagoge, oft nicht ein ganzes Land, einen zur Confirmirung fähigen Rabbinen. Es sollte daher nur der würdige Gemeinde- Religionslehrer, oder der Rabbiner in seinem Bezirke dazu autorisirt sein. Wichtig ist es, nicht in einer Gemeinde, auch nicht von einem und demselben Geistlichen zwei Mal in einem Jahre confirmiren zu lassen. Durch die öftere Wiederkehr der Handlung wird, zumal da es immer nur eine geringe Anzahl von Confirmanden ist, der Eindruck, das Feierliche und Erbauende geschwächt, das Interesse des Redners selbst vermindert und sein Redestoff bald erschöpft. Es ist dies nicht mit den Gebeten und Thora-Vorlesungen zu vergleichen, welche wesentliche Institutionen der Synagoge sind, und nicht erst durch salbungs- und gefühlvolle Reden feierlich und wirksam gemacht zu werden brauchen, übrigens durch öftere Wiederholung ebenwohl in ihrer Wirksamkeit genug beeinträchtig^ sind. Ilr. Herxheimer.