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Wissenschaftliche Zeitschrift für jüdische Theologie · 1835-01-01 · Heft 1 · p. Seite 95

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Journal
Wissenschaftliche Zeitschrift für jüdische Theologie
Volume
1835
Issue
Heft 1
Article
Über die synagogische Zulässigkeit und Einrichtung der Confirmation
Date
1835-01-01
Page
Seite 95 (sequence 28)
Language
German
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und Einrichtung der Confirmation. 95 Versammlung damit zu prangen. Von der andern Seite ist es wiederun: schädlich, zu früh zu confirmiren. Der Confirmirte wird dann dem fernern Unterricht entzogen, um das Schulgeld zu ersparen und ihn nun für seinen bürgerlichen Beruf, wie die confirmirte Tochter für die Hausarbeit, zu gewinnen. Und behalten auch die Eltern den weiteren Schulunterricht für den confirmirten Unreifen noch einige Zeit bei, so genießt ihn dieser doch nur mit Widerwillen und dünkt sich zu vollendet und erhüben, um noch mit den unconfirmirten Kindern auf gleiche Linie gestellt zu werden, deren Gemeinschaft er scheuet, wie der zum Gesellen gemachte Handwerker die des Lehrjungen. Es möchte daher gut sein, wenn an dem Orte, wo ein confirmirfähiger Rabbiner oder Religionslehrer wohnt, bei zurückgelegtem 14ten Lebensjahre, diejenigen, welche in der oben bezeichneten Religionsprüfung bestehen möchteu, und zugleich, bei Kenntniß der wesentlichsten Glaubens- und Pflichtenlehren, auch die Geistesunfähigern mit zu confirmiren, diejenigen aber noch auszuschließen, an deren Unreife an Religionskenntniß, Mangel an Fleiß oder nicht durch Krankheit nöthig gewordene Abhaltung vom Schulbesuche Schuld sind. An den übrigen Orten aber wäre das confirmationsfähige Alter minder streng zu berücksichtigen, damit die, etwa nur 13V2 Jahr Alten bei der Anwesenheit des Confirmirenden confirmirt werden und nicht bis zur künftigen Confirmation oft zu lange zu warten gezwungen sind. 1!) Zu welcher Zeit im Jahre? Die geeignetste Zeit zur Confirmation ist das Schwuos-Fest, als Gesetzgebung^, Bundes- und Con-

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