Menorah
- Journal
- Menorah
- Volume
- 10 (1932)
- Issue
- Heft 7-8 (Juli 1932)
- Article
- Aus dem Rechtsleben des Orients
- Date
- 1932-07-01
- Page
- Seite 292 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 93% known words query
- IRI
…/2912821-2912916-2912921-2928410--11498-2928522- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
292 MENORAH ten Collegium kreuzen Anwälte miteinander die Klingen, die ihre juristische Bildung aus Berlin, London. Paris, aus einer islamischen Universität in Kairo oder aus einer Talmudhochschule in Wilna bezogen haben. Jeder denkt in Rechtsvorstellungen, die der andere schwer erfaßt, jeder setzt dem so merkwürdig in allen Farben schillernden Rechtskoni plex die seltsamen und neuartigen Lichter seiner Auslegung auf. Ein brodelnder Hexenkessel, in dem aus den verschiedensten Kräutern seltsame Mixturen gebraut werden, so stellt sich uns das Rechtsleben des Orients heute dar. Ob es möglich ist, die so widerstrebenden Elemente zu neuen Formen zusammenzuschmelzen, oder ob der Guß mißlingen wird, wer vermag dies zu sagen. Heute scheint es so, als ob das orientalische Element in dieser Mischung trotz allem Beharrungsvermögen mehr und mehr vom europäischen Geist aulgesogen werde. Die junge im Lande aufgewachsene Juristengeneration aber, die sich nach einer kurzen Assimilationsepoche an Europa, nun wieder auf die Kraft ihrer alten nationalen Kultur besinnt, mag dazu berufen sein, die orientalische Rechts Idee gegenüber den europäischen Rechts - Vorstellungen wieder in den Vordergrund zu rücken. Gelingt es ihr in der Zukunft alte und neue, westliche und östliche Rechtsideen zu einer neuen Einheit zu gestalten, so dürfen wir gewiß sein, daß auch unser llechtsleben von einem Erdenwinkel her befruchtet werden wird, von dem aus schon einmal in der Geschichte die zerbröckelnde Kultur des Westens erneuert wurde.