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Menorah · 1931-01-01 · Heft 1-2 (Januar 1931) · p. Seite 20

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Menorah
Volume
9 (1931)
Issue
Heft 1-2 (Januar 1931)
Article
Das Heldenlied von der Nadel
Date
1931-01-01
Page
Seite 20 (sequence 8)
Language
German
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20 MENORAH geregelt hat. Kurz definiert, sucht der Konstitutionalismus einen Apparat zu schaffen, der in bestimmten Betrieben, wo Mißstände sich gezeigt haben, die sinngemäße Anwendung der Bestimmungen verbürgt, wie sie im Kollektivvertrag vorgesehen sind. Der Vertrag über Lohn und Arbeitsbedingungen wird zur Konstitution; der Schlichtungsapparat wird das Mittel zu seiner Auslegung. Diese klare Unterscheidung war nicht von Anfang an vorhanden, es brauchte eine lange Zeit tastender Versuche, bitterer Erfahrungen, bis es soweit war, und auch heute ist der Apparat nicht bis ins Einzelne ausgebaut, wenn auch seine Grundzüge feststehen. Das Experiment wurde mit dem berühmten „Friedensprotokoll" begonnen, das den im zwTeiten Artikel beschriebenen großen Streik der Frauenindustrie im Jahre 1910 beendete. Dieses Protokoll unterschied sich in vieler Hinsicht nicht weiter von den üblichen Kollektivverträgen. Es bestimmte Minimallöhne, Arbeitszeit und die wichtigsten Arbeitsbedingungen. Hier war die wichtigste Neuerung die Annahme des Vorschlages, daß Gewerkschaftsmitglieder vor anderen den Vorzug haben sollten. (Im Gegensatz zu sonstigen Verträgen, die entweder die offene" oder die „geschlossene" Werkstätte verlangen.) Aber die drei grundlegenden Neuerungen waren folgende: Erstens war keine Zeitgrenze festgesetzt — das Protokoll war als Friedensvertrag gedacht und konnte daher jederzeit von einem der beiden Vertragsteile gekündigt werden. Zweitens führte es eine bisher gänzlich unbekannte Einrichtung ein, den Gemeinsamen Rat für Sanitätskontrolle. Drittens schuf es ständige Körperschaften für Schlichtung und Schiedssprüche. Dies letztere war der springende Punkt. Den Führern, die im Kampf des Tages befangen waren, lag nicht viel an der Dauer, der Reichweite ihrer Maßregeln. Die Arbeiter selbst, in sozialistischen Ideologien aufgewachsen, wollten kaum etwas von gemeinsamen Interessen der Arbeitgeber und -nehmer hören. Aber eines war den Führern willkommen — das Umgehen der kostspieligen Streiks durch den Schlichtungsapparat. Die Unternehmer wieder sahen auch nur das Nächstliegende — Schutz vor Streik, Gleichmachung der Arbeitskosten, ein höheres Niveau der Konkurrenz. Aber wie ihr Anwalt, J. H. Cohen, es ausdrückte: Sie hofften und erwarteten auch, die Industrie auf eine höhere Stufe heben zu können, sie so auszugestalten, daß sie sich nicht mehr schämen müßten, ihren Nachbarn oder ihren eigenen Kindern zu sagen, daß sie Konfektionäre seien. Von vielerlei unklaren und widerstreitenden Wünschen getrieben, schufen die Nadelarbeiter so im Jahre 1910 ein Schlichtungskomitee

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