Menorah
- Journal
- Menorah
- Volume
- 7 (1929)
- Issue
- Heft 11-12 (November 1929)
- Article
- Die Gesetze Palästinas
- Date
- 1929-11-01
- Page
- 543 (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
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MENORAH VII. JAHRGANG NOVEMBER/DEZEMBER 1929 NUMMER 11/12 DIE GESETZE PALÄSTINAS Von Norman Bentwich Sie nehmen kein Ende. Seit im Juli des Jahres 1920 die Zivil Verwaltung unter dem ersten Hochkommissär, Sir Herbert Samuel, eingerichtet wurde, sind mehr als 250 Verordnungen, wie sie hier heißen, erlassen worden. Außer diesen Hauptverordnungen kamen aber auch noch eine Unzahl von kleineren heraus, die sich nur durch Namen und Umfang von den Hauptverordnungen unterscheiden. Jedes Jahr erscheinen zwei gewichtige Bände, in denen die Regierung die Erzeugnisse der „Gesetzefabrik" verzeichnet (der Name stammt aus der hiesigen Presse). Dies sind aber bloß die neu hinzugekommenen Gesetze: außerdem wird ja Palästina nach einem komplizierten System ottomanischer, französischer und anderer Legislaturen regiert und verwaltet. Da die künftigen politischen Einrichtungen zweifellos von diesen Gesetzsammlungen beeinllußt sein werden, mag es nützlich erscheinen, das juristische Leben Palästinas einem kurzen Überblick zu unterziehen. Die Grundgesetze des Landes stammen von einer internationalen Behörde, dem Völkerbund. Sie sind im Mandat für Palästina im Jahre 1922 vom Völkerbund festgelegt worden und bilden gewissermaßen die Magna Charta der palästinensischen Völker. Sie beherrschen die Legislatur des Landes und schreiben der Regierung die führenden Prinzipien vor. Sie machen die Mandatsmacht Großbritannien verantwortlich dafür, daß diese das Land politisch, administrativ und wirtschaftlich so weit bringe, daß es für die Gründung des jüdischer. Nationalheims und die Entwicklung einer Selbstregierung reif werde. Außerdem hat die Mandatarinacht die bürgerlichen und religiösen Rechte der Einwohner, gleichviel welcher Rasse und Religion, zu schützen und zu sichern. Wer vor einem palästinensischen Gerichtshof steht, hat immer die Möglichkeit, ein Gesetz aus dem Grunde anzufechten, weil es dem Mandat nicht entspricht oder ,,Widerstreite!/'. Dies ist in den Grundgesetzen Palästinas, wie sie in einer Verordnung Seiner Britischen Majestät enthalten sind, ausdrücklich zum Ausdruck gebracht: dort heißt es, daß keine Verordnung erlassen werden darf.