Menorah
- Journal
- Menorah
- Volume
- 6 (1928)
- Issue
- Heft 11-12 (November 1928)
- Article
- Der Regensburger "Ritualmordprozeß" 1476 - 1480
- Date
- 1928-11-01
- Page
- Seite 666 (sequence 2)
- Language
- German
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666 MENORAH Als 1349 die meisten deutschen Judengemeinden der Wut des verhetzten Pöbels zum Opfer fielen, da hat Regensburg nicht nur seine Juden geschützt, sondern auch jüdische Flüchtlinge aus anderen Städten aufgenommen. Gewiß hat es das nicht umsonst getan und sich damit weder einen Heiligenschein verdient, noch auch verdienen wollen. Aber es hat doch in dieser und vielen anderen Handlungen die ruhige Sicherheit und politische Einsicht bewiesen, zu der die spätere nervöse Prozeßführung in der Ritualmordsache einen so merkwürdigen Gegensatz bildet. An dem Ansehen der Stadt Regensburg hatten die Juden der Stadt Anteil. Die Judengemeinde galt als eine „Mutter in Israel". Die Juden führten während des späteren Prozesses ihre Entstehung auf vorchristliche Zeiten zurück, um zu beweisen, daß ihre Vorfahren an der Kreuzigung Christi schuldlos waren — verzeihlich in den Nöten, in denen sie sich befanden —, und wenn das auch unbegründet war, so ist doch kein Zweifel an dem hohen Alter der Regensburger Judensiedlung. Sie hatten angesehene Gelehrte als Rabbiner und Vorstände, und wenn — wie es nun einmal ist — Ansehen und Reichtum in einigem Zusammenhang miteinander stehen, so wird man die Regensburger Juden jener Zeit auch als reich zu »betrachten haben. Die Abwärtsbewegung der Stadt Regensburg im 15. Jahrhundert machten auch die Juden mit. Während des Ritualmordprozesses schrieb die Stadt an ihren Gesandten, er solle „der verhüteten und ungefangenen Juden wegen mit dem Marschall reden, ob es wäre anzubringen, daß minder Kostung darauf ging, dann die armut unter denselben ist". Die hier genannten „verhüteten und ungefangenen Juden" waren alle Juden der Stadt außer den siebzehn, die als des Ritualmords beschuldigt im Gefängnis saßen. Diese „ungefangenen" Juden wurden mehrere Monate in der verschlossenen Judengasse bewacht, als der Teilnahme an den angeblichen Mordtaten verdächtigt. Die Stadt versicherte zwar, daß diese „Verhütung" nur eine Schutzhaft für Leben und Gut der Juden sei, damit letzteres nicht „gesackmannet"1) werde, und daß „weder Jung noch Alt aus der Jüdischheit keinen Mangel leyde", aber wir werden außer dieser liebenden Fürsorge der Stadt später noch andere Gründe für die „Verhütung" kennen lernen. Allen Juden, den gefangenen wie den verhüteten, waren während der Freiheitsberaubung die Erwerbsmöglichkeiten abgeschnitten. Man möchte aber bezweifeln, ob sie auf eine Erwerbstätigkeit unter den herrschenden Umständen überhaupt Wert legten, wenn man der gleichzeitigen Verhandlungen gedenkt, die die Stadt über i) Zum Verständnis des Ausdrucks: Man denke an „Rucksack-Spartakisten".