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Menorah · 1927-12-01 · Heft 12 (Dezember 1927) · p. Seite 768

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Menorah
Volume
5 (1927)
Issue
Heft 12 (Dezember 1927)
Article
Ein Gang durch das Museum Jüdischer Altertümer
Date
1927-12-01
Page
Seite 768 (sequence 2)
Language
German
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768 MENORA II 41'W" / ,*fl'. //.« ' (Mx: unt'* K 4ifa"v //,; •-o -r^-lr. t- *fr**> 'V. ' Üg£~f"~ ^ffi"*^ ''Mf^>f>^M*r^ I s Js-:~r fr^ßfT^Pr,»^' Ac^^-f1' o n S . '£^$****fl*!f»*v*' f" v s -sJ cO' fflQf^ *0 v r.n&ctfid ^**Jß** •-J;W-'. 'jx^fi <a.Sr ^Vr—^f/r , y• -V* : Schuld-Urkunde von 1765 mit dem Gemeinde Siegel den Unterschriften des Vorstandes der Gemeinde und der Kraiikenpflegebriiderscha lt. eine kurfürstlich« Verfügung über das Wohnrocht eines Juden außerhalb des Ghettos von 1700 und zwei Schuldurkundcii des 18. Jahrhunderts, die wegen ihrer zahlreichen Siegel und Namensunlerschriften des Vorstandes und von Genieindemilgliedern, bei denen es sich zu einem großen Teil um Angehörige heule noch bekannler. alteingesessener Mainzer Familien handelt, besonders das Interesse des Lokalforsehers in hohem Grade erregen dürften. — An der rechten Außenkante der Vitrine, doppelseitig gerahmt, ist das Original eines Dokumentes allerersten Ranges befestigt. Ks ist das Dekret der französischen Stadtverwaltung vom 1*2. September 1798, in welchem der Mainzer Judenschaft gestattet wird, die Tore des Ghettos in feierlicher Weise niederreißen zu lassen, die Tore, ..durch welche", wie es in der Verordnung heißt. ..diese Bürger während der früheren Herrschaft von der Gesellschaft ihrer anderen Mitbürger getrennt und in einer despotischen und empörenden Art von jeder Verbindung mit denselben ausgeschlossen waren, also deren Fortbestehen ein schmerzliches Andenken an ihre frühere Sklaverei sein müßte . . Die nächstfolgende Vitrine, in der Mille der linken Schmalwand, ist eine Doppelvilrine. In ihr sind 10 gedruckte Verordnungen und Krlasse der kurfürstlich mainzischen Regierung ausgebreitet, die durchweg der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts angehören. Den Inhalt eines jeden der zierlich bedruckten und somit auch rein künstlerisch zu genießenden Blätter besprechen zu wollen, würde zu weit führen. Meistens handelt es sich, wie selbstverständlich, um die Leistungen der Schutzjuden und ihrVerhällnis zur christlichen Bürgerschaft, um Anstellung und Verpflichtung der Rabbiner, um die gerichtliche Gewalt der Rabbiner in Sachen von Juden gegen Juden und ähnliches. Besondere Erwähnung verdient jedie vom Kurfürsten herausgegebene, unterhaltsame Kleiderordnung vom Tu 1 i 177IU die von ,.dem einsichtigen Teil. Judenschaft" erwirkt worden war und. zur Begegnung eines überhandneh- Luxus, sowohl den „ Schutzjuden wie den ..jüdischen un<l doch sehr 15 de offenbar menden männlichen Geschlechtes Weibspersonen." genau vorschrieb, was sie zu tragen und was sie nicht zu tragen hatten. In der Vitrine der Fenslerecke sind in der Hauptsache wieder handgeschriebene Urkunden untergebracht. Neben Belegstücken mehr allgemeiner Art, wie zwei Judenschulzbriefen von 17Ö12 und 176-1, einem Geleilbrief von 17K). einem Hausierkonsens von 17 :»8 und einem Sammelband mit Verordnungen von Kurfürsten und von Rabbinern wirkt als unikaleres und berührenderes Denkmal die Urkunde über die Anstellung des letzten kurfürstlichen Rabbiners durch das kurliirsUu h mainzische Vizedomnnil vom Jahre 178.'i. Eine kurhessische Judenordnung vertritt die zunächst noch nicht vorhandene von Kurmainz. Die Wand über den drei Vitrinen unter der prunkvollen Reihe 'der Thoravorhänge ist bedeckt mit bildhaftem Urkundeninaleriai. mit Photographien, Zeichnungen und Aquarellen, die in der Übersichtlichkeit und Exaktheil ihrer Anordnung aufs vorzüglichste geeignet sind, die Eröffnungen der geschriebenen und gedruckten Dokumente anschaulich und mühe-

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