Menorah
- Journal
- Menorah
- Volume
- 5 (1927)
- Issue
- Heft 12 (Dezember 1927)
- Article
- Wie gelangte Mainz zur Herrschaft über die Juden der Stadt?
- Date
- 1927-12-01
- Page
- 729 (sequence 1)
- Language
- German
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Wie gelangte Mainz zur Herrschaft über die Juden der Stadt? (Privileg vom J S. Juni 1295) m Ostermontag (19. April) des Jahres 1283 fielen 10 Juden, -/TA. 6 Männer und Jünglinge, 1 Knabe und 3 Frauen der Leidenschaft der Mainzer Bevölkerung zum Opfer1); angeblich hallen die Juden der Stadt an einem Christenknaben einen Rilualmord begangen. 1285 wurden sie des gleichen Verbrechens beschuldigt. Erzbischof Heinrich IL von Mainz (1286—1288) leitete daraufhin ein gerichtliches Verfahren ein und berichtete an seinen Gönner, den König Rudolf von Habsburg. Dieser wandte sich am 21. September 1286 an Mainz und die übrigen rheinischen Städte. Er forderte sie auf, den Erzbischof bei Verfolgung der Juden zu unterstützen, da sie eine christliche Familie gefangen hielten und des Mordes angeklagt seien. Zwei Tage später, am 23. September 1286, befahl Rudolf Moses, dem ehemaligen Bischof (Erhebcr der königlichen Judensteuern) der Mainzer Juden, und diesen selbst, am 16. Oktober 1286 vor ihm zu erscheinen und den Klagen des Erzbischofs Rede zu stehen. Inwieweit die Juden dem Gebote entsprachen, ist nicht überliefert; ein Teil von ihnen entfloh übers Meer. Deshalb schrieb der König am 6. Dezember 1286 dem Rate und der Bürgerschaft von Mainz, er habe den Erzbischof Heinrich und den Grafen Eberhard von Katzenelnbogen beauftragt, alles Eigentum der aus Mainz, Worms, Speyer, Oppenheim und aus der Welterau entwichenen Juden einzuziehen und darüber nach eigenem Gutdünken zu verfügen. Unter demselben Datum mahnte Rudolf die zurückgebliebenen Juden von Mainz und den genannten Städten, sie sollten Heinrich und Eberhard unterstützen, wenn sie dem Vermögen der entflohenen Juden nachspürten. Die Stadl Mainz benützle die Gelegenheit zur eigenen Bereicherung. Was sie an verlassener Judenhahe entdeckte, beschlagnahmte sie vollständig oder zum großen Teile. Daher verurteilte sie König Rudolf in einer heute verlorenen Urkunde zu einer Geldstrafe? von 6000 Mark Silber. Fällte er den Spruch, mich persönlicher Untersuchung an Ort und Stelle, so geschah es zwischen dem 20. April und 9. Mai 1287. Unter allen Umständen erfolgte der Spruch vor dem 17./18. März 1288. dem Todeslage Erzbischofs Heinrich; denn eine spätere Urkunde besagt, daß er zu Lebzeiten des Erzbischofs verkündigt wurde. Als König Rudolf am 15. Juli 1291 starb, war Heinrichs Nachfolger, Erzbischof Gerhard IL (1289—1305) noch nicht in dem Besitze der angesetzten Slrafsumme. Da letztere1!* Rudolf in der Frage der Thronfolge nicht zu Willen war, so hatte auch dieser dem Erzbischof kein Entgegenkommen gezeigt. Deshalb mußte sich der neue König, Adolf Graf von Nassau, am 1. Juli 1292 verpflichten, Gerhard auf dem Rechtswege zu den 6000_Mark Silber zu verhelfen, zu denen die Mainzer Bürger von Rul) Nähere Angaben über die verwendeten I'rkunden -finden sicli bei Schrohe, Mainz, in seinen „lieziehungeu zu den deutschen Königen und den Erzbischofen der Stadt/', Mainz l'tif., 'S. öü—77,