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Menorah · 1927-10-01 · Heft 10 (Oktober 1927) · p. Seite 608

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Menorah
Volume
5 (1927)
Issue
Heft 10 (Oktober 1927)
Article
Die Juden in Bulgarien einst und jetzt
Date
1927-10-01
Page
Seite 608 (sequence 2)
Language
German
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608 MENORAH Landes, vollste Gleichberechtigimg mit den übrigen bulgarischen Staatsbürgern. Ein im Jahre 1880 erlassenes Statut regelte die Organisation und Verwaltung der jüdischen Gemeinden, denen völlige Autonomie zuerkannt wurde. Als Bulgarien im Jahre 1878 zu neuem staatlichen Leben erwachte, zählte man im ganzen Lande, einschließlich der autonomen Provinz Ostrumelien, ungefähr 19.000 Juden. Nach der letzten Volkszählung vom 31. Dezember 1920 lebten in Bulgarien 43.232 Juden (0*89 Prozent der Gesamtbevölkerung), die sich auf 33 Gemeinden verteilen21). Die stattlichsten Judengemeinden befinden sich in der Landeshauptstadt Sofia (15.700 Juden), in Philippopel, Rustschuk, Varna und Widdin. Bloß vier Prozent der bulgarischen Juden sind Aschkenasim, die erst in den letzten Jahrzehnten nach Bulgarien eingewandert sind, alle übrigen sind Sephardim und bedienen sich des Spaniolischen als Umgangssprache. Eigene aschkenasische Gemeinden bestehen neben den sephardischen Gemeinden in Sofia und Rustschuk. 97 Prozent der jüdischen Bevölkerung Bulgariens gab bei der letzten Volkszählung als Muttersprache ,,Jüdisch" (worunter hauptsächlich Spaniolisch zu verstehen ist) an; schon dieser Umstand allein beweist die Tatsache, daß die bulgarische Regierung niemals auch nur den geringsten Versuch gemacht hat, hinsichtlich der Juden eine Assimilationspolitik zu treiben. An der Spitze der jüdischen Gemeinden steht das Großrabbinat in Sofia als geistliche und das Zentralkonsistorium in Philippopel als weitliche Behörde des bulgarischen Judentums. Der Großrabbiner wird von den Gemeinden gewählt und durch einen königlichen Ukas bestätigt; er ist gleichzeitig Vorsitzender des Beth-din-agadol, des obersten religiösen Gerichtes, dem die jüdischen Gerichte in Sofia, Philippopel und Rustschuk unterstehen. Diese Gerichte sind aus drei Rabbinern und zwei Laien mit beratender Stimme zusammengesetzt und erstrecken ihre Tätigkeit hauptsächlich auf eherechtliche Angelegenheiten. Die Mitglieder dieser Gerichte werden vom Zentralkonsistorium im Einverständnis mit dem Großrabbinat ernannt22). Für das jüdische Erziehungswesen trägt das dem Zentralkonsistorium angegliederte Schulinspektorat Sorge. Gegenwärtig bestehen in Bulgarien 23 jüdische Primär- und 5 Sekundärschulen sowie 10 Kindergärten, in welchen insgesamt etwa 3200 jüdische Kinder Unterricht genießen. Die jüdischen Schulen sind mit ÖfTentlichkeitsreeht versehen und werden vom Staate, besonders aber von den Stadtgemeinden tatkräftig gefördert; diese Subventionen machten im verflossenen Schuljahr ungefähr ein Fünftel des gesamten, für den Linterhalt der jüdi-

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