Menorah
- Journal
- Menorah
- Volume
- 5 (1927)
- Issue
- Heft 6-7 (Juni 1927)
- Article
- Wehrhafte Synagogen in den östlichen Randgebieten der polnischen Republik
- Date
- 1927-06-01
- Page
- 373 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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Abb. 6. Synagoge in Luck (1620) Nach einer Zeichnung aus dem Anfang des XIX. Jah'h. brannte die ganze Krakauer Vorstadt mitsamt der dortigen Synagoge ab und ein Jahr später schlössen die Juden mit dem Magistrate der Stadt einen Vertrag bezüglich des Wiederaufbaues der Synagoge und der Gassen ab. Dort lesen wir über die Synagoge folgendes: „Die Schule muß von ihrem Orte entfernt und erbaut werden in der Niederung des ,Posener Hofes', ihr Gebäude darf kein massiver Mauerbau sein, sondern nur so, daß die Wände das Gewölbe, bescheiden auf italienische Art gebaut, ertragen können." Dann ist das Ausmaß dieser Synagoge angegeben, 20 X 30 X 20 Ellen, von einer Wehrhaftigkeit aber wird nichts erwähnt5). Es hat sich auch bis auf unsere Tage keine Zeichnung von dieser Synagoge aus vergangenen Zeiten erhalten und nur die Geschichte Lembergs weist darauf hin, daß man sich von ihr aus wiederholt während verschiedener Einfälle in der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts gewehrt hat. In die zweite Hälfte des 17. Jahrhunderts fällt die Entstehung fast aller befestigten Synagogen, wie zum Beispiel in Lubomla in Wolhynien (siehe Bild 3), in Szarygrod in Podolien (Bild 5), in Brody, Leszniöw, in Tarnopol, und vor allem der Synagoge in Zolkiew, einer der schönsten und wehrhaftesten. Die Synagoge in 261kiew in ihrem heutigen Zustande entsteht erst knapp am Ende des 17. Jahrhunderts nach allen Einbrüchen der Kosaken und Tataren, obwohl die dortige jüdische Gemeinde schon seit einigen Jahrzehnten ein Privileg zum Synagogenbau besitzt. Denn schon im Jahre 1635 gestattet der Besitzer von 261kiew, Jan Stanislaw Danilowicz, ,,eine Synagoge zu erbauen auf einem hölzernen oder auf einen gemauerten Fundament, wie es ihnen gefallen würde" und König Jan III. bestätigt im Jahre 1678 diese Erlaubnis6). Im Jahre 1687