Menorah
- Journal
- Menorah
- Volume
- 5 (1927)
- Issue
- Heft 6-7 (Juni 1927)
- Article
- Dokumente zur Geschichte der Juden in Polen
- Date
- 1927-06-01
- Page
- 360 (sequence 1)
- Language
- German
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Dokumente zur Geschichte der Juden in Polen l. AUS DEM STATUT DER JÜDISCHEN GEMEINDE IN KRAKAU AUS DEM JAHRE 1595 (Balaban: Die Krakauer Judengemeindeordnung aus dem Jahre 1595, Jahrbuch der jüd. lit. Gesellschaft Frankfurt a. M., Band X und XI). § 68. DAS BAD. Frauen oder Mädchen dürfen die Badehäuser der Christen sowohl in Krakau wie auch am Kasimir nicht besuchen, so lange der König mit seinem Hofe in Krakau weilt, unter Strafe von 3 Groschen für die Zdakah. Der Monatssenior ist verpflichtet diese Strafe einzukassieren und sie dem Armengelderverwalter einzuhändigen. Der Judenhüter ist verpflichtet unter Verlust seines Amtes — so er eine Frau ins Bad gehen sieht,— es dem Monatssenior zu melden, wofür er die Hälfte der Strafe bekommt. Auch jeder andere ist dazu verpflichtet, wofür ihm auch die Hälfte der Strafe gebürt. Braucht aber eine Frau ein derartiges Bad zu Heilzwecken, da soll sie es dem Monatssenior melden und dafür zwei Groschen bezahlen. Wenn sie die zwei Groschen nicht giebt, so darf sie ins Bad nicht gehen. Die zwei bezahlten Groschen gehen zur Hälfte für den jüdischen Badpächter (als Entschädigung für Verlust einer Klientin) und zur Hälfte für die Zdakah. Der Badpächter soll wöchentlich einen Thaler Pachtschilling bezahlen. Dazu muss er sich bei der Uebernahme der Pacht verpflichten. Ein Mann der in ein Christenbad geht, soll im vorhinein dem Judenbad-Pächter oder seinem Kassier einen Schilling geben. Giebt er's nicht, so wird er zu zwei Groschen Strafe verurteilt. Unverheiretete junge Leute oder Knaben, grosse oder kleine dürfen überhaupt in kein christliches Bad gehen, denn so hat der Rabbiner Jesaja Menachem ben Isaak entschieden. Nur wenn ein Junge ein Zeugnis von dem Rabbiner hat, dass er zu Gesundheitszwecken ins Christenbad geht, kann ihm dies erlaubt werden. § 74. KARTENSPIEL. Es sei Bürger, es sei Unverheirete, es sei Knaben, es sei Fremde, keiner von denen darf Karten spielen sowohl hier am Kasimir oder in Krakau, am Stradom, oder in einem anderen Stadtteil. Es darf weder in den Häusern noch in der Schenke (farina) gespielt werden. Auch dürfen keine armen Leute spielen und besonders ist es denen verboten, die im Armenhaus (Hekdeisch) wohnen. Es mögen sich hüten zu spielen, die bei uns als Spieler bekannt sind, obwohl wir ihre Namen bis nun nicht publiciert haben und noch nicht publicieren. Wird man aber erfahren dass sie weiter spielen, da werden sie schwer bestraft werden. Frauen dürfen überhaupt nicht spielen sogar nicht zu Spass ausser an Zwischenfeiertagen des Passah und Sukkothfestes, wie auch an Chanukaabenden. An Neumonden, Nachfeiertagen (Isruchag) Chamischaassar b'Schwat ist das Spielen auch untersagt. Wird eine oder werden mehrere Frauen beim Spiel ertappt, so sollen sie ün Kerker vom Morgen bis zum Abendgottesdienst ge-