Menorah
- Journal
- Menorah
- Volume
- 4 (1926)
- Issue
- Inhalt
- Article
- Spiegel eines Thoravorhanges [Illustration]
- Date
- 1926-10-01
- Page
- Seite 601 (sequence 2)
- Language
- German
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ALTJÜDISCHES GEMEINDELEHEN 601 ijSr CHEWRASSUDE IN MATTERSBURG 1900 (Vgl. Jahrbuch für jüdische Volkskunde 192+ 25, S.4,73) liehe Engbrüstigkeit von einem Arzte hat Zeugnisse geben hissen, um mit solchen neuen Waffen -sein Gesuch, wo es nicht bereits geschehen, erinnern will. Wenn nun, gnädigster Fürst! wie in der Beilage sub N. 2 des mehreren ausgeführt, die Nachteile einer solchen Privalschule zu vielfach lind zu groß sind, auch dergleichen Winkel-Sinagogen und Conventicula jederzeit verhaßt gewesen und dahero auch nie von Höchstdero in Gott ruhenden Vorfahren geduldet worden, mithinn die Judenschaft zwar mit Grund hoffen kann, daß auch Euer Höchstfürslliche Gnaden, von Höchslwelchen dergleichen Concessionen alleinig abhangen können, dem Moyses nicht eine solche Winkel-Sinagoge und Quelle häufiger Nachteile, Unordnungen und ewigen Zanckercyen um so weniger dulden werden, da Ihr nicht olmbekannt ist, daß die Verfilfälligung deren Sinagogen an einem Orte sich mit denen kristlichen besonders katholischen Grundsätzen nicht räume, so muß sie gleichwohl befürchten, daß sie auf die abermalige Vorstellung ihres Gegners zu einem unnötig weitläufigen Schriftwechsel und dadurch zu vielen Kosten genöthigt wird. Um diese zu vermeiden und die bishiehin unter der Warburger Judenschaft bestandene Ordnung und Einigkeit zu erhalten, wirft sich dahero dieselbe Euer Hochlürsllichen Gnaden untertänigst zu Füßen und bittet um gnädigste Bestätigung des am 2ten d. M. vom Archicliaconal-Gerichl ergangenen Bescheids, [sojforl diesem Gerichte anzubefehlen, den Moyses Soslmann mit seinem Gesuche zu cnlhoren und gänzlich abzu weisen. Worüber etc. Hierauf wird dem Freygraten zu Warbürg gnädst. anbefohlen, den dasigen .Juden Moyses Sostmann in dem Falle, daß derselbe auf elwane anderweitig unstatthaft nachzusuchendc Erlaubnis eine Nebensinagoge in dasiger Neustadt anzulegen sich unterstehen sollte, solches bey nahmlmfter Strafe zu untersagen. Hildesheim, den 2fi. Dez. 1789. Franz Egon (E. S.). 861. (Deutsch.) Der Jude Michel Sallomon aus Hohenweipel zeigt vor mir schriftliche Urkund vom verstorbenen Rabiner Alexander, welche besagt, wie der Jude Michel eine Thora in der Synagoge in der Behausung des Juden Joseph zu Grossenehrfich] zum gewöhnlichen Gebrauch bringen