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Menorah · 1926-05-01 · Heft 5 (Mai 1926) · p. Seite 290

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Menorah
Volume
4 (1926)
Issue
Heft 5 (Mai 1926)
Article
Der Ger Zedek Josef aus Nicolai
Date
1926-05-01
Page
Seite 290 (sequence 1)
Language
German
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Der Ger Zedek Josef aus Nicolai Ein schlesisdier Übertrittsprozeß zur Zeit Friedrichs des Großen Im Oktober 1785 ordnete die Oberamtsregierung in Brieg, einer Kreisstadt in dem kurz vorher an Preußen gefallenen Oberschlesien, eine Untersuchung gegen Josef Steblitzki, Ratsmann zu Nicolai, an. Steblitzki war beschuldigt, vom katholischen Glauben abgefallen und zum Judentum übergetreten zu sein. Die josefinische Prozeßordnung, welche damals in Oberschlesien noch gültig war, legte auf einen solchen erwiesenen Übertritt „Leibes- und Lebensstrafe". Das Justizkommissariat zu P 1 e ß war in arger Verlegenheit; die buchstäbliche Anwendung der josefinischen Gesetzesbestimmung hätte ein Urteil notwendig gemacht, das zu den Grundsätzen der Aufklärung, die der Preußenkönig Friedrich IL seinen Behörden und Ämtern nachdrücklich zur Anwendung nahegelegt hatte, wenig paßte. Daher beschloß das Justizkommissariat der oberschlesischen Amtsregierung, die Sache dem König von Preußen zur Entscheidung vorzulegen. Das Ergebnis der Untersuchung ging an Friedrich den Großen ab. Es enthält vornehmlich die Aussagen des „Beschuldigten", seiner Frau, seines Sohnes und des Abraham Samson, „Eigentümers" der Synagoge zu Nicolai. Aus diesen Aussagen ging hervor, daß Steblitzki, der in Nicolai eine Wirtschaft betrieben hatte, die er, sechzigjährig, seinem Sohne gegen eine Leibrente übergab, in seiner Jugend am Jesuitenseminar zu Troppau, dann in Tarnowitz und T e s c h e n studiert, jedoch die Studien aufgegeben und das väterliche Fleischergewerbe erlernt hatte. In seinem 32. Lebensjahre heiratete er. Seinen Übertritt zum Judentum bezeichnete er selbst als die Frucht eines mehr als zwanzigjährigen Studiums der Bibel. Im Alter von 60 Jahren faßte er den Entschluß, durch die Beschneidung sinnfällig den Ubertritt zum Judentum zu vollziehen, dem er sich durch Beobachtung der Speisegesetze, der Gebetvorschriften, der Sabbatruhe und der anderen religionsgesetzlichen Bestimmungen schon früher angeschlossen hatte. Er mied auch den ehelichen Verkehr mit seiner Frau, da er, wie er selbst aussagte, als Jude einer Nichtjüdin nicht beiwohnen dürfe. Wegen seiner — in einem stellenweise recht köstlichen amtsärztlichen Gutachten als „Hang zur Melancholica" bezeichneten — „Hinneigung" zum Judentum wurde Steblitzki übrigens von der Ortsgeistlichkeit schon seit mehreren Jahren nicht zur Beichte

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