Menorah
- Journal
- Menorah
- Volume
- 4 (1926)
- Issue
- Heft 5 (Mai 1926)
- Article
- Geschichte der Juden in Schlesien
- Date
- 1926-05-01
- Page
- Seite 257 (sequence 1)
- Language
- German
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M ENORAH IV. JAHRGANG MAI 1926 NUMMER 5 Geschichte der Juden in Schlesien Von Felix Priebatsch. Schlesien war niemals ein selbständiges politisches Gebilde; es war immer nur ein Nebenland mächtiger Nachbarstaaten und meist auch ein Zankapfel zwischen ihnen. Nie aussetzende Kämpfe und Kriege schwächten die Staatsgewalt im Lande und ermöglichten vielen kleinen Fürsten und Herren, ebenso auch den Städten eine weitgehende Selbständigkeit zu erringen. Die Unabhängigkeit der ersteren war den Juden im Lande günstig, weil sie ihnen oft Schlupfwinkel eröffnete, wenn der allgemeine Wind ihnen ungünstig war. Die Selbständigkeit der Städte wurde ihnen infolge des Geschäftsneides der Bürger oft verderblich. Die Juden waren schon vor der deutschen Einwanderung ins Land gekommen und sie hatten unter der Herrschaft polnischer Fürsten im großen und ganzen Freiheit, fast unbeschränkte Berufswahl, die Möglichkeit, Grundbesitz zu erwerben und viele Handwerke auszuüben. Sie störte nichts außer den noch ziemlich zaghaften Versuchen der Kirche, ihr Judenrecht mit seiner scharfen Trennung der Juden von den Christen und mit dem Verbote obrigkeitlicher Stellungen für sie auch hier einzubürgern. Der Tätareneinbruch 1241 hat dann wohl diesen alten jüdischen Niederlassungen ein Ende bereitet. Mit der deutschen Besiedlung, in deren Gefolge auch viele neue Juden ins Land kamen, wurden die Bürger der aufblühenden deutschen Städte unbedingte Herren des Wirtschaftslebens und suchten die Juden, wie im alten Deutschland, von Handel und Handwerk auszuschließen und auf wenige verachtete Berufe zu beschränken. Die Juden haben sich lange zur Wehr gesetzt, zum Beispiel die Unterbringung von Dirnen und anderem lichtscheuen Gesindel in der Nähe ihrer Tempel bekämpft und zäh daran festgehalten, daß nur die Landesfürsten ihre Richter sein könnten. Schließlich mußten sie sich doch dem städtischen Gerichte allenthalben fügen, an die Städte steuern und ihre wirtschaftlichen Satzungen anerkennen. Die Städte gehen bald weiter; gefördert von der Kreuzfahrergesinnung, die die