Neue jüdische Monatshefte
- Journal
- Neue jüdische Monatshefte
- Volume
- 1919-1920
- Issue
- Heft 5 (10.12.1919)
- Article
- Ruben und das neue Personifikationsdogma
- Date
- 1919-12-10
- Page
- Seite 108 (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/2908689-2908753-2908756-2912383--2908-2912410- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
108 hat, um die in J. Mos. 35, 22 usw. enthaltene Aussage über Rüben in das Reich der dichtenden Phantasie zu verweisen, als ungangbar, und man kann nicht sagen, dass einer von den fünf beleuchteten Versuchen die moderne Neigung, die Erzählung von l. Mos. 35,22 usw. aus derXjeschichte des Stammes Rüben abzuleiten, zum Ziel geführt hätte. Dagegen gibt es ein Moment in der dort gegebenen Erzählung, das uns aufs äusserste bedenklich machen muss, diese neuere Ableitung gutzuheissen. Oder wie? Die in 1. Mos. 35, 22 usw. enthaltene Aussage soll »eine Rückstrahlung aus der s t a m m es geschichtlichen Entwicklung Israels sein? Wie stimmt dazu der Name Bilha, der in jener Erzählung über Rüben (genannt ist? Da hätte ja ein anderer Frauenname viel näher gelegen, wenn der Ursprung dieser Erzählung in der Geschichte des Stammes Rüben läge. Denn dieser erhielt, wie oben in Erinnerung gebracht worden ist, seine Wohnsitze östlich vom Jordan und südlich von denen des Stammes Gad. Dieser aber war ein Sohn der Silpa, des andern Nebenweibes von Jakob (1. Mos. 30, 11). So war also die Silpa dem Rüben gleichsam an .die Seite gelegt. Also hätte die „Stammessage", wenn sie die Urheberin jener Erzählung in 1. Mos. 35, 22 usw. gewesen wäre, vielmehr dazu gelangen müssen, einen intimen Verkehr Rubens mit Silpa zu erdichten. Aber nein, die Ueberlieferung nennt nicht Silpa. Sie nennt Bilha, die Stammutter der beiden Stämme Dan und Naphtali, mit denen Rüben in keiner erkennbaren geschichtlichen Beziehung stand, und deren Wohnsitze — im Südwesten und im Nordwesten Palästinas — voa Rubens Stammgebiet extrem weit entfernt waren. Der'geschichtliche Tatbestand ist-demnach der folgende: In beziig auf den Stammvater Rüben sind hauptsächlich zwei charakteristische, Momente [überliefert, seine ErstgeburtssteHung und sein Vergehen mit Bilha. Aus den geschichtlichen Stammesverhältnissen Israels kann keines von (beiden Momenten abgeleitet werden. Beide sind nicht wegen, sondern trotz der späteren Geschichte der Rubeniten überliefert worden, und am wenigsten ist es zu verstehen, wie Rüben trotz seiner Verfehlung doch die Autoritäts- und Fürstenstellung des Erstgeborenen angedichtet bekommen haben sollte. Stellen nun manche neuere Bearbeiter des israelitischen Altertums nichtsdestoweniger diese beiden Momente der althebräischen Ueberlieferung als ungeschichtlich hin und verweisen sie die Person Rubens in das Gebiet 'der Erdichtung, so tun sie es nicht entsprechend den uns zugänglichen Geschichtsquellen, sondern im Dienste gewisser allgemeiner Voraussetzungen, die von der. neueren Zeit ausgebildet worden sind. Zu ihnen gehört auch die Aufstellung, dass die ältesten Vertreter Israels nicht existiert haben können, sondern dass ihre Gestalten nur .durch poetische Personifikation von Völkerschaften gebildet und ihre Schicksale , nur aus der Geschichte eben dieser Völkerschaften oder Stämme abgeleitet worden seien. Aber diese jetzt weithin herrschenden Theorien müssten erst ihrerseits begründet sein, ehe sie die Grundlage zu einem Urteil über einen Punkt der geschichtlichen Vergangenheit bilden könnten.