Mannheim
Compact Memory

Neue jüdische Monatshefte · 1919-09-10 · Heft 23-24 (10.9.1919) · p. Seite 522

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Neue jüdische Monatshefte
Volume
1918-1919
Issue
Heft 23-24 (10.9.1919)
Article
Hammurapis Gesetzeskodex
Date
1919-09-10
Page
Seite 522 (sequence 8)
Language
German
Belongs to
article
OCR quality
90% known words query
IRI
…/2908689-2908735-2908752-2912136--2725-2912185
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

1 entity mentions

199* '201'f., -203-r-205,; 207—217 geirfacht, was neueixlingsr immer noch nicht beachtet worden ist"); " ' ~: Andererseits wird, um nur noch einen Punkt heirorzuhebeii, über die Erbrcchtsverhältnjsse von Tempelprostituierten und, Buhldirnen im ffanimurapI-Oesetz (Paragraph 178—182} so gehandelt, dass man sich nicht genug über die Gleichgiltigkeit wundem kann, mit der über einen solchen Abgrund der religiös-sittlichen Verirrung gesprochen wird. Hat doch sogar ein Grieche (Kerodot 1, 199) die babylonische Sitte, dass Jedes weibliche Wesen sich einmal im Leben beim Tempel der Mylitta einem beliebigen Fremden preisgeben musste, „das schändlichste Gesetz der Babylonier" genannt . Welcher Abscheu vor solchem Unwesens spricht sich aber vollends in den althebräischen Gesetzes- und Geschichtsbüchern (1. Mos. 34, 31; 3. Mösl 19, 29; 5. Mos. 23, 18; 1. Kön. 14, 24 usw.) aus! ' . So Hesse sich noch manches' zur vergleichenden Würdigung jener altbabySonfschen Oesetzesinsclirift sagen. Insbesondere hat sich auch das nicht bewährt, Was im ersten Rausche der Entdeckerfreude hie und da gesagt worden ist, dass die altbabylonische Gesetzgebung sich an! mehreren Fünften der Patriarchenerzählungen zeige. Denn weder ist bei dem doch so umständlich berichteten Ankauf der Höhle zum Erbbegräbnis (1. Mos. 23,2 ff.) ein Kaufkontrakt erwähnt, noch lässt sich an der Bestrafung der sich über ihre Herrin erhebenden Magd Hagar die Anwendung des babylonischen Gesetzes (Paragraph 146), dass einer solchen Person „das Sklavenmal" eingebrannt werden sollte, konstatieren, wie in meinern Kommentar zur Genesis (1919), S. 492 usw. nachgewiesen ist, der es sich auch überhaupt zur Aufgabe gemacht hat, gegenüber der neueren Entlehnungstheorie vielmehr die Vererbungstheorie als die den Tatsachen entsprechende Ansicht zu begründen. Also dass die Zusammenstimmung jenes. altbabylonischen Gesetzes mit den altisraeliiischen; Rechtssitten bei weitem durch deren Verschiedenheit überwogen wird, Hesse sich noch durch andere Belege illustrieren. IDcch meine ich, schon mit den vorstehenden Darlegungen: die kulturgeschichtliche Stellung' «des Hammurapi-Kodex hinreichend scharf umgrenzt zu haben. . Die Bibel-als'mefhaphysisches Dokument Von Arno Nadel, Berlin V as Ungeheuerliche und Tiefe der buddhistischen Antwort liegt in der Erkenntnis des Leibes als des Trägers der Wahrnehmung und allen Willens. In ihm, im leibe, ist Entstehen und Vergehen der Weit und di£ Macht, Entstehen und Vergehen der Welt zva überwindest Aber'der Buddhist sieht: nur und nur das- Leiden der Welt, — das äusserst« Ende 4er Skala. Das ist einseitig untf vorurteilsvoll. „Ist einmal das Leider*, — cp will ich 2ikht die Weltff, sagt Jdqr --.- i , 1/)^^B< ev0^lfr- Jeremias, Handbuch der altorientalischen Geistes. hu mar (1913), S. üOy. .

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.