Neue jüdische Monatshefte
- Journal
- Neue jüdische Monatshefte
- Volume
- 1918-1919
- Issue
- Heft 16 (25.5.1919)
- Article
- Die wirtschaftliche Zukunft der Ostjuden
- Date
- 1919-05-25
- Page
- Seite 342 (sequence 11)
- Language
- German
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Nadh dem Osten jneigt,sich der "fromme. Jude alltäglich in seinem Gebet. Nach dem Osten blicken in sehnsüchtiger Hoffnung die Juden des Ostens und lauschen auf die schicksalsschweren Entscheidungen, die ihnen die nächste Zukunft bringen muss. Israels Stellung in der Kulturgeschichte' des Altertums Von Geheimrat Prof. Dr. Ed'. König, Bonn a. Rh. Schluß*) JSoweft nun das Kulturleben der Hebräer von den Strahlen jenes eigenartigen Bewusstselns, in einer speziellen Beziehung zur wahren Gottheit zü flehen, durchleuchtet und durchwärmt worden ist, besitzt die betreffende Seite auch am israelitischen Kulturleben auch selbst den Vorzug der Eigenartigkeit. * Aber dieser Einfluss der Religion ist in der hebräischen Kultur-dödi nicht so alleinherrschend, wie man leicht denken kann. Denn zunächst die mit der Religiosität ja nächstvcrwandte Moral war freilich auch bei den Hebräern religiös orientiert (Exod. 20,2 ff. usw.), aber das ist sie auch vielfach1 anderswo gewesen. Mit dem blossen .Hinweis auf die religiöse V/urzel der Moral bei den Hebräern kann also deren Charakteristik keineswegs erschöpft sein, und diese Moral zeigt auch wirklich abgesehen davon eine bemerkenswerte Selbständigkeit. Schon ein formales Anzeichen davon tei der Ausspruch: „So tut man nicht in Israel", und was ihn besonders bemerkenswert macht, ist der Umstand, dass er aus , dem Mur.de eines jungen Mädchens erschallt (2. Sam. 13,12). Also gegenüber gewissen Arten der Unsittlichkeit bricht das Volksbewusstsein sich Balm, dass Israel auf einem höheren Niveau der Zucht und Sitte stehe. Ein ebensolches formales Anzeichen der moralischen Eigenart dieses Volkes enthüllt sich in dem mehsmials begegnenden Satze: „Ihr habt eine Torheit in Israel getan" (öen. 34,7 usw.). Bei beiden ausgeführten Sätzen ist es nicht wahrscheinlich, dass sie direkt und allein aus der religiösen Besonderheit Israels hervorgequollen sind, und ebenso steht es bei manchen materialen Momenten der sittlichen Eigenart dieses Volkes, an denen es keineswegs fehlt.. Man blicke doch nur z. B. auf die Fremdengesetzgebung der He-, bräer! In bezug darauf heisst es schon im äftestein Gesetzeskorpus: „Den Fremdling sollst du nicht quälen fun;d nicht drücken" (Exod. 22,20). Oder betreffs der Behandlung von Sklaven gilt schon in demselben ältesten Gesetzbuche (21,26): „Schlägt einer seinen Sklaven ins Auge, dass dieses verloren geht, so soll er Hin für sein Auge freilassen/' In dem altbabybniscjhen Gesetzbuche Ha*mmurapis ist nur von der Verletzung eines fremden Sklaven die Rede und wird die Zerstörung eines Auges von düesem mur mit Geldstrafe belegt (§ 199). Ausserdem spielt in diesem babybnbßien Gesetzbuche die Berücksichtigung des Rang Unterschiedes der zu bestrafenden Personen eine sehr auffallende Rolle (§ 116 usw.). In das moralische Gebiet fällt auch z. B. dies, dass in Babylonzen die einmalige Pre%ebung der »Mädchen zu Ehren der Mylitta oder Ischtar gefordert wurde*13)'. Denn durcSi diese Sitte musiste auch das Schamgefühl, also ein ,'■'.'/■*) „Neue Jüdische Monatshefte", Heft 15 p. 312. Hcrodot 1,199 beschreibt diese Institution und nennt sie „das sdhSßdlicliste desetz der Babylonier."