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Neue jüdische Monatshefte · 1919-01-10 · Heft 7-8 (10.1.1919) · p. Seite 180

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Journal
Neue jüdische Monatshefte
Volume
1918-1919
Issue
Heft 7-8 (10.1.1919)
Article
Der Dichter Beer-Hofmann
Date
1919-01-10
Page
Seite 180 (sequence 5)
Language
German
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vib-y. i „Nicht \Jaakob t — Nieder <Äu Euch steigt, der mp; Gott rang — Jisro-El!" Das Ganze aber ist Umschwüngen und geweitet zu einem auch über den biblischen Theismus hinausgreifenden kosmischen Universalismus: . ' „Er ist nicht nah — er ist nicht ferne, Er war nicht einst, er ist nicht heut! Was Dich und Welten grenzt, und uns und Sterne . . . Ihn randet Raum nicht, zirkt nicht Zeit," ' * * t . & , * IcK habe lange kein Werk gelesen, das mir so sehr den Eindruck der Dichtung im Vollsinne des Wortes gemacht hätte.( Beer-Hofmann hat schon im „Grafen von Charolais" bewiesen, daß er heut — in sehr viel moderneren Sphären des Denkens und Fühlens — doch als Einziger Shakespearescher Gefühlswucht und Ausdruckskraft, Shakespeareschen durch großes Menschentum und hohe Kunst geadelten Naturlauts fähig ist. Und „Jaakobs Traum" ist dafür die vollendetste Besiegelung.; < Ein interessantes Urteil Im Heft 12 vom 25. März 1918 der „Neuen" Jüdischen Monatshefte" erschien ein Artikel von Georg Davidjsohn, M. d. R., „Auf zum.Pogrom", der den bekannten Antisemiten Herrn Marten zu einer Erwiderung veranlaßte; darauf hat Herr D a v i d s o h n Herrn Marten wegen Beleidigung verklagt. In der ersten Instanz wurde Herr Marten zwar der Beleidigung für strafbar, aber für straffrei erklärt. In der zweiten Instanz wurde das Urteil aufgehoben. .Der Angeklagte wurde wegen öffent- >r lieber Beleidigung zu einer Geldstrafe von 150 Mark, an deren Stelle .....im Niehtbeitreibungsfalle für je 5 Mark ein Tag Gefängnis tritt und in die Kosten des Verfahrens verurteilt, über die Gründe besagt das neue Urteil: Gegen das Urteil des Schöffengerichts in Berlin-Schön eberg vom 9. September 1918, durch welches der. Angeklagte zwar der Beleidigung für schuldig, aber für straffrei erklärt worden ist, die Gerichtskosten dem . Angeklagten auferlegt, die außergerichtlichen Kosten, aber gegeneinander aufgehoben worden sind, hat der Privatkläger frist- und formgerecht das Rechtsmittel der Berufung eingelegt. Er bestreitet seinerseits den Angeklagten beleidigt zu haben. Die erneute Hauptverhandlung hat folgenden Sachverhalt ergeben: In Nr. 2 der „Deutschen Arbeiterschutzzeitung" als deren Herausgeber "der Arbeiterschutzbund, Berlin W35 und als deren verantwortlicher Redakteur V/. Freund, Berlin,, bezeichnet wurde, erschien unter der Überschrift „Wer gab das Geld?u ein von dem Angeklagten veranlaßter Artikel, in dem behauptet wird, daß sich in den Ententestaaten ein Propagandakomitee zur Hovclutionierung der ftentralmächte gebildet habe, dessen Hauptleiter Lord Northchiile sei, der in Deutschland Stern geheißen habe und au,8 Frankfurt a. M. stamme. Es' wird nun die Frage aufgeworfen, wer das Geld für die Flugblätter bozahlt habe, die am 25. Januar 1918 in Berlin verteilt worden .seien, um zum Massenstreik aufzufordern und die Republik in Deutschland

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