Neue jüdische Monatshefte
- Journal
- Neue jüdische Monatshefte
- Volume
- 1918-1919
- Issue
- Heft 6 (25.12.1918)
- Article
- Zur Lage der Juden im ehemaligen Donaureiche
- Date
- 1918-12-25
- Page
- Seite 116 (sequence 2)
- Language
- German
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114 Die polnische Gesellschaft hat durch ihr Tun und Launen angesichts dieser schmachv.ollen Zustände in Galizien da» Recht vollständig verwirkt, die Gemeinschaft mit diesen Pogromen von sich auf andere abzuwälzen, ebenso aber den Anspruch darauf, daß das nichtgalizische Judentum oder das Ausland passiv weiter den Barbareien im polnischen Staate ruhig zusehe. So wie in Lemberg ist es übrigens auch in 100 anderen galizischen Orten — besonders in Dürfern und kleineren Städten — zu unerhörten Gewaltakten gegen die wehrlose judische Bevölkerung gekommen. Während auf diese Weise Galizien' — und die Bukowina infolge dor rumänischer Invasion, die sich bereits auch auf Ostgalizien erstreckt — zu einer wahren Hölle geworden und die Juden dieser Länder neuerlich zu einer Emigration gezwungen wurden, erläßt dir tschechoslowakische Republik an die Flüchtlinge aus Galizien sowie Bukowina die Aufforderung, bis Mitte Dezember Böhmen zu verlassen! In Wie n ist es noch nicht so weit, kann es aber bald so weit kommen. So wie man früher das jüdische Volk in seiner Gesamtheit für die Auswüchse der kapitalistischen Wirtschaftsordnung und für die Sünden der österreichischen Regierungen und Parteien verantwortlich inachte; so gelten die Juden auch jetzt wieder allen Unzufriedenen als Sündenbock für sämtliche Gebrechen Deutsch- Österreichs. Wie geht es aber den Juden dort in der sogenannten „Judenrepublik"? Diesbezüglich sprechen einige nackte Tatsachen drastischer als die längsten Artikel. In dem von der Regierung Deutsch-Österreichs der deutschen Nationalversammlung unterbreiteten Gesetzentwurfe über die Staatsbürgerschaft wurde die reaktionäre Forderung nach 10jähriger Seßhaftigkeit aufgenommen. Nun wurde überdies noch in der Nationalversammlung der Z u - satzantrag Kernetter zum Gesetze erhoben, welcher die Erlangung der Staatsbürgerschaft in Deutsch-Österreich an das Bekenntnis der Z u g e h ö r i g k o i t z u r deutschen Nation knüpft. Lehnt dies z. B. ein Nationaljude ab, so würde er (falls dieses ■Gesetz nicht geändert wird) nicht bloß 1. kein Staatsbürgerrecht erlangen, sondern auch 2. kein Wahlrecht besitzen, ja auch 3. keine B e a m t e n s t e 11 e bekleiden können. Daß dies keine bloßen Befürchtungen sind, zeigen folgende Tatsachen. Bei der N o r d b a h n wurden eine Reihe jüdischer Beamten mit der Begründung entlassen, sie seien kein_e Deutschen, sondern ■ sie hätten sich vielmehr früher als Polen deklariert; ebenso wurden aus zahlreichen Wiener Spitälern aus denselben Gründen jüdische Ärzte ihrer Stellung enthoben *). *) Wie wir nachträglich hören, sind diese Bestimmungen zum Teil ausgehoben. Die Redaktion.