Neue jüdische Monatshefte
- Journal
- Neue jüdische Monatshefte
- Volume
- 1917-1918
- Issue
- Heft 20-22 (25.7.1918)
- Article
- Jüdische Volkskunde im Lichte der neuesten Forschung
- Date
- 1918-07-25
- Page
- Seite 523 (sequence 8)
- Language
- German
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523 Die Religion von solchen trüben Schlacken zu reinigen, sollte eine.heilige Aufgabe sein. „Um uns vollständig vom Aberglauben fernzuhalten". — sagt Maimonides —, „untersagt uns die jüdische Religion die Aneignung jeder heidnischen Sitte, selbst solcher, die nur lose Beziehungen zum Götzendienst haben, und überhaupt alle Handlungen, die, im Widerspruch mit der gesunden Vernunft stehend, als heilvoll angesehen werden, insofern nach ihrer Meinung besondere und geheimnisvolle Kräfte mitwirken"." Die aus primitiver Zeit herrührenden Bräuche und Anschauungen, die nicht bei der endgültigen Aufnahme in die offizielle Religion eine Umwertung und Vertiefung nach der sittlich religiösen Seite hin erfahren haben und somit nicht der praktischen Religion von bleibendem Werte sind, müssen zurücktreten. Daß dieses im Sinne der Tora ist, wird nur der erkennen, der in ihren Geist wahrhaft eingedrungen ist. Dem vergleichenden Religionswissenschaftler bietet also die jüdische Volkskunde ein interessantes Arbeitsfeld. Gestützt auf die Volkskunde und die Ethnologie vermag uns die vergleichende Religionswissenschaft die im Judentum enthaltenen Überbleibsel aus primitiver Zeit zu enthüllen, den Kern der erhabenen göttlichen Ideen von seiner starren Schale zu scheiden und so das wahre Wesen der Religion klar vor Augen zu führen. Das Interesse für diese Wissenschaft auch bei uns Juden zu wecken, sei vor allem der Zweck dieses Aufsatzes. UMMlMl^l .umsAau loESiiiieiieijEoil Rumänien Der Text des rurnänischera Judengesetzes In „Gazeta Bucurestilor" (dem amtlichen Organ der deutschen Okkupationsbehörden) vom 25. Juli 1918 , ist"der „endgültige Wortlaut der Gesetzvorlage über die Einbürgerung jüdischer Kriegsteilnehmer und. Juden, deren Eltern im Lande geboren sind" veröffentlicht. Er lautet: Artikel I: Gesuche über Einbürgerung können folgende Kategorien einreichen: 1. Kriegsteilnehmer (inklusive Hilfsdienstpflichtige); 2. die im Lande geborenen und dort ansässigen Juden, deren Eltern auch.im Lande geboren sind; 3. Eltern, Witwen und Kinder der' im Kriege Gefallenen und der bei Ausübung der Dienstpflicht Gestorbenen, wie auch Witwen und Kinder der unter 2 Erwähnten, die vor dem Abschluß des Natur ralisations Verfahrens gestorben . sind; 4. die im Lande geborenen und dort ansässigen, beim Feldzug 1913 mobilgemachten und bis zum Ausbruch des Krieges im aktiven Dienste gebliebenen Juden, auch «wenn sie am letzten Kriege nicht teilgenommen haben, weil ihre Truppenteile nicht ins Fe'd zogen; 5. die im Lande geborenen und dort ansässigen, beim Feldzug 1013 mobilisierten Juden, die aber aus wichtigen, im Protokoll näher bezeichneten Gründen entlassen wurden; 6. diejenigen Juden, denen im Militärdienst durch königliches Dekret mit Vorbehalt nachträglicher Ratifizierung durch die gesetz- gebenden Körperschaften die Naturalisation verliehen wurde. Ausgenommen sind: 1. mit Ehrenstrafen für Verbrechen Vorbestrafte; 2. mit Ehrenstrafen vom Militärgericht Vorbestrafte;