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Neue jüdische Monatshefte · 1918-07-25 · Heft 20-22 (25.7.1918) · p. Seite 517

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Journal
Neue jüdische Monatshefte
Volume
1917-1918
Issue
Heft 20-22 (25.7.1918)
Article
Jüdische Volkskunde im Lichte der neuesten Forschung
Date
1918-07-25
Page
Seite 517 (sequence 2)
Language
German
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537 Trotzdem ist er noch im 13. Jahrhundert bei .den Juden belegt Dagegen wird der bei allen Völkern vorhandene Glaube gebilligt, daß Hunde geistersichtig sind und nur deshalb in der Nacht scheinbar ohne Grund plötzlich kläglich heulen, weil sie den Todesengel in die Ortschaft haben kommen sehen. Diese Anschauung verstieß eben nicht gegen den Monotheismus. Der Glaube an die Existenz von Geistern wurde im Judentum nie bezweifelt. Aber die Tierorakel werden als heidnisch gegeißelt. So darf man in dem zufälligen Anbellen eines Hundes, oder in der Begegnung eines Fuchses oder Wiesels kein schlimmes Zeichen sehen, wie es die meisten anderen Völker taten, z. B. die Babylonier, Körner, Griechen oder Deutschen. Der Aberglaube, daß die Henne, wenn sie wie ein Hahn kräht, von Dämonen besessen sei, und dem Hause Unglück bringe, weshalb sie sofort geschlachtet, werden müsse, herrschte nicht nur bei den Juden, sondern auch bei den alten Römern, Persein, Deutschen, Slawen, Esten, Chinesen, Wotjäken, Negern und den Zigeunern. Der Talmud verurteilt diesen Aberglauben auf das schärfste. Es nützte aber nichts. In diesem Kampfe des reinen Gottesglaubens gegen den Aberglauben siegte der letztere, so daß der dem Kabbalismus huldigende R. Jehula Hachasid im 12. Jahrhundert cu?s Verbot des Talmuds ohne weiteres aufhob. Der Talmud untersagt es, in dem Krächzen eines Raben ein Unglückszeichen zu sehen. Dennoch hat sich dieser Aberglaube bis heute im jüdischen Volksglauben erhalten. Ja, die kabbalistischen Werke haben ihn sogar als berechtigt hingestellt. Das Krächzen des Raben ist bei den verschiedensten Völkern der fünf Erdteile ein schlimmes Vorzeichen. Daß dieser Aberglaube uralt ist, zeugt sein Vorhandensein in Babylonien. Das Alte Testament hat die von den Naturvölkern geübten Bräuche, die der Furcht vor der Rache der Totenseele entsprungen sind, auszumerzen gesucht. Daher verbietet die Bibel dem Leidtragenden, seinem Körper blutige Einschnitte beizubringen (Lev. 19, 28; Dt. 14, 1). Trotzdem hat sich dieser Brauch jahrhundertelang im Volke erhalten. Noch im 4 Jahrhundert n. Chr. kommt er bei den palestinensischen Juden vor. Der altjüdische, aus primitiver Zeit kümmerlich sein Dasein fristende Volksglaube ist unter dem Einfluß der babylonischen, persischen, griechischen und römischen Kultur wiederaufgelebt. Die polytheistischen Unterströmungen steigen aus der Tiefe der Volksseele, wo sie ihr verborgenes Dasein weitergeführt hatten, kühn an die Oberfläche. Der Dämonenglaube, den die mosaische Gesetzgebung, zu beseitigen sieh ■ bemühte, vermengt sich mit dem reinen Gottesglauben, wenn schon dabei der prinzipielle Monotheismus gewahrt bleibt und die entschiedene Unterordnung der Dämonen unter Gottes Allmacht anerka&nt wird* Da babylonische Schriftgelehrte seit dem 4. Jahrhundert unter solchen abergläubischen Vorstellungen aufgewachsen waren, duldeten sie später diese; ja einige Gesetzeslehrer haben sie sogar als berechtigt, hingestellt, wie z. B. Abbaji. Alle die Mittel, die die heidnischen Völker, unter denen die Juden zerstreut lebten, zur Sicherung und Förderung der Gesundheit und des Lebens gebrauchten, gründeten sich auf D->

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