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Neue jüdische Monatshefte · 1918-04-10 · Heft 13 (10.4.1918) · p. Seite 294

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Journal
Neue jüdische Monatshefte
Volume
1917-1918
Issue
Heft 13 (10.4.1918)
Article
Die Liwaki
Date
1918-04-10
Page
Seite 294 (sequence 1)
Language
German
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294 Die Litwaki Eine Taisachenboleuchtuiig zur Ostjudenfrago von Prof. Dr. Otto v. Z w i e d i n e c k\ Karlsruhe I. Die politische F o r m e l ffp^f er Kampf der Polen um den Charakter ihres Staatswesens geht ^{felwl -*mmer no°k um ^e Geltung ihres neuen Staatos als eines im wesentlichen national-einheitlichen. Daß sie dieses Ideal für die Gestaltung ihres nun im vollen Werden befindlichen Staatswesens so fest im Auge behalten wollen, kann ihnen niemand verübeln, es ist wohl begreiflich. Wie viel einfacher kann so manches Verwaltungs- Problem gelöst werden bei nationaler Einheitlichkeit, als dort, wo eine Mehrheit von Nationen und Nationalitäten in der Gesetzgebung wenigstens auf einer Reihe von Verwaltungsgebieten Berücksichtigung finden muß. Aber freilich hängt die Erreichung dieses Nationalstaats-Ideals an Voraussetzungen, deren Erfüllung wieder von sehr verschiedenen Dingen abhängt, zum Teil Dingen, auf die in unseren modernen KulturvePnältnissen ein klarer, durchgreifender Staatswille nur sehr beschränkt Einfluß hat. Von den angedeuteten Voraussetzungen haben einige jedenfalls vorläufig noch sehr wenig Aussicht, verwirklicht zu werden. Ob die Judenfrage oder, um mich bescheidener auszudrücken, wenigstens das, was man die Lösung der Judenfrage nennen möchte, zu den Voraussetzungen gehört, die im Sinne der nationalen Einheitlichkeit Polens Aussicht auf Verwirklichung hat^ ist vielleicht eine der wichtigsten Fragen, die die polnische Politik sich vor allem zu beantworten haben wird. Die Judenfrage ist selbstverständlich für das ganze Ostjudentum ein viel weiteres und insofern einheitlicheres Problem, aber sie hat innerhalb des Königreichs Polen wohl einen ganz besonderen Inhalt, und das vor allem deshalb, weil man von polnischer Seite die Juden wohl als Religionsgesellschaft, nicht aber als Nation gelten lassen will. Dem Bedürfnis nach einem Schutz und dem Kampfe für die Befriedigung dieses Bedürfnisses sind die Polen bereit Rechnung zu tragen, soweit es sich um religiöse Interessen handelt. Eine nationale Minderheit, also auch einen National-Minderheitsschutz und einen Kampf dieser Minderheit für den Schutz seitens der Juden läßt die polnische*" Politik nicht gelten. Das ist niemals so deutlich in die Erschoinung getreten, als gegenüber den Bestrebungen, in dieser Richtung gesetzliche Grundlagen zu schaffen, mit denen wenigstens der Keim einer Anerkennung der jüdischen Nationalität geschaffen gewesen wäre. Man hat Versuche gemacht, sich für Forderungen der nationalen Judon einzusetzen, ihnen jene Rechto im neuen Staato zu verschaffen, die die Judon als kulturelle ' Volksgemeinschaft für sich in Anspruch nehmen wollen, wobei der Gedanke leitend war, daß das Vorhandensein einer Nationalität überall dort anzunehmen ist, wo sich der Wille zu einer bestimmten nationalen Gemeinschalt in einer gewissen Massenhaftigkeit zeigt. Diese Versuche sind gescheitert.

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