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Neue jüdische Monatshefte · 1918-04-10 · Heft 13 (10.4.1918) · p. Seite 292

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Journal
Neue jüdische Monatshefte
Volume
1917-1918
Issue
Heft 13 (10.4.1918)
Article
Die Judenfrage in Rumänien [Rezension]
Date
1918-04-10
Page
Seite 292 (sequence 2)
Language
German
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292 tnigschließenden anerkennen die Unabhängigkeit Rumäniens, knüpfen jedoch die Anerkennung an die Erfüllung der in den beiden nächsten Artikeln dargelegten Bedingungen." Und Artikel 44 beginnt: „In Rumänien darf der Unterschied des religiösen Glaubens und des Bekenntnisses niemandem als Grund der Ausschließung oder der Unfähigkeit zum Genuß der bürgerlichen und der politischen Rechte entgegengehalten werden" usw. Trotzdem hat sich die Bojarenklasse des unglücklichen Landes der Erfüllung dieser Bedingung zu entziehen verstanden. Sie hat in jahrelang hingezogenen Ausflüchten gegen den Willen König Carols und trotz aller Mahnungen der Großmächte den Artikel 44 des Berliner Vertrags umgangen, indem sie die Juden „unsinniger- und lächerlicherweise" als „Einheimisch-Fremde" oder „Fremdeinheimische" charakterisierte und be- oder vielmehr mißhandelte. Diese Art der Kulturpolitik war yon Anfang an ein europäischer Skandal und wuchs sich mehr und mehr zu einer Ungeheuerlichkeit aus. Die Juden Rumäniens wurden nach und nach gesetzlich von so gut wie allen legitimen Erwerbszweigen, von Landwirtschaft, Pacht, Gewerbe, Hausierhandel, Schankgewerbc und von fast allen akademischen Berufen ausgeschlossen; sie waren und blieben aller Rechte beraubt, hatten aber alle Pflichten des Bürgers zu leisten, vor allem die Heerespflicht. Mir selbst sagte ein Führer der rumänischen Antisemiten, als ich auf diesen skandalösen Widerspruch hinwies: „Oui monsieur, c'est en effet une infamie". Aber diese Erkenntnis, daß es sich hier um eine Schändlichkeit^ sondergleichen handle, hat nicht verhindert, daß jetzt wieder Tausende von jüdischen Soldaten — es hatten sich 30 000 Juden freiwillig gestellt — im rumänischen Heere verblutet sind; sie hat nicht einmal verhindern können, daß es noch während des Krieges zu Greulichkeiten gekommen ist, die jedem Fühlenden die Röte des Zorns und der Scham in die Stirn treiben müssen. Man hat die Familien der eingezogenen Wehrmänner ausgewiesen und auf die Straße gesetzt, hat ihre Frauen und Kinder durch Mißhandlungen in den Tod getrieben. Der frühere amerikanische Konsul in Bukarest, Vopiko, hat in einem dem amerikanischen Zionistenorgan „Das jüdische Volk" gewährten Interview erklärt: „daß jüdische Verwundete in viel kleinerer Zahl als die nichtjüdischen in die Lazarette kommen. Woher kommt das? Fallen sie in größerer Zahl oder werden sie nicht in die Lazarette gebracht? Es hat sich gezeigt, daß beides der Fall ist: „man schickt sie in viel stärkerem Maße ins Feuer und läßt sie als Verwundete auf dem Schlachtfelde liegen" (S. 99). Unter diesen Umständen kann man sich leicht ein Bild davon machen, wie es während des Krieges und namentlich auf dem Rückzüge der Zivilbevölkerung ergangen ist. Sogar die russische Kadettenregierung eines Miljukow sah, sich . veranlaßt,, .energische Mahnungen nach Jassy zu richten. ■Wir wollen uns dessen enthaltet!, Einzelheiten, aus dem SchauerfUm anzuführen, den Cargher in monotoner Aktenmäßigkeit an uns vorbeigehen läßt. Nur eines ist noch zu sagen:

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