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Neue jüdische Monatshefte · 1918-03-25 · Heft 12 (25.3.1918) · p. Seite 284

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Journal
Neue jüdische Monatshefte
Volume
1917-1918
Issue
Heft 12 (25.3.1918)
Article
Streiflichter über jüdische Religion und Wissenschaft
Date
1918-03-25
Page
Seite 284 (sequence 4)
Language
German
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264 spruch gegen die Offenbarung Gottes, die an den Menschen üb.crhäupt erfolgt, nicht allein an Mose, sondern an das ganze "Volk. Und dieser Ursprung der Lehre im Herzen, im. Geiste des Menschen ist identisch mit der Offenbarung Gottes. Denn Gott hat seinen Geist in den Menschen gelegt. „Er bildet den Geist des Menschen in seihein Jnnem." Daher ist der heilige Geist, der Geist der Heiligkeit ein eigenster Besitz des Menschen, dessen er auch in der Sünde nicht entäußert werden kann. Noch eine andere Konsequenz ergibt sich für die Offenbarung aus der Einzigkeit Gottes. Wie Gott einzig ist, so ist auch die Sittlichkeit ein einheitliches Gesetz für alle. Menschen und alle Völker. Diese Einheitlichkeit bedarf der Auszeichnung und Unterscheidung von allen Wandlungen der sittlichen Vorstellungen und Vorschriften im Leben der Völker. Diese einheitliche Sittlichkeit ist das Ewige im Menschengeist. Und wie in der Logik und in der Ethik der wissenschaftlichen Philosophie ein solches Ursprüngliches und Ewiges mit dem Terminus, a priori allen Vorstellungen der psychologischen Entwickhing entgegengestellt wird, so auch muß die Offenbarung unterschieden werden in ihrer apriorischen Bedeutung von allen Erscheinungsformen der Rcligionsgeschichte. Die Offenbarung ist das Ewige und als solches das Göttliche im Geiste der Menschheit Soziologische Tagebuchbläffer von Prof. Dr. F r a n % Oppenheimer, Berlin 12. Das Nationalitätsrecht als internationales Problem S|^?rof. Rudolf Laim berichtet in der „österreichischen Zeitschrift für öffentliches Recht" über die Sitzung der Studienkommis- %[Mf3 sionen I und II der „Organisation centrale pour unc paix durable", die im Juni 1917 in Christiania stattgefunden hat. Es war ein Rumpfparlament, da den Mitgliedern aus den Ententestaaten, dein Deutschen Reich und Holland die Reisobowilligung verweigert worden war, ein Geschick, das auch , den Schreiber dieses betroffen hat, der gleich Laun der Kommission II angehört, die sich mit dem Recht der Nationalitäten zu beschäftigen hat.' Wie gegenstandslos die Befürchtungen waren, die zu diesem Verbot führten, geht aus dem ersten Beschluß hervor, den die Kommission auf Laims Antrag faßte: „Die Konlerenz erklärt, daß sie nur die Garantien eines .künftigen Friedens studieren wird und daß ihr Zweck nicht darauf aus ist, die Maßnahmen der kriegführenden Staaten während des gegenwärtigen Krieges '/u erörtern." Die weiteren Beschlüsse waren von dem gleichen Geiste beseelt; sie waren ängstlich bemüht, ihrer Form und ihrem Inhalt nach die Souveränität der Staaten zu wahren; aus diesem Grunde wurden z. B. die Artikel 8 und 9 des von Prof. Koht vorgelegten

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