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Neue jüdische Monatshefte · 1918-03-10 · Heft 11 (10.3.1918) · p. Seite 260

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Journal
Neue jüdische Monatshefte
Volume
1917-1918
Issue
Heft 11 (10.3.1918)
Article
Zur Regierungserklärung
Date
1918-03-10
Page
Seite 260 (sequence 2)
Language
German
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260 Ostjudenfrage geäußert. Ein über die Bedeutung der Erklärung von Prof. Oppenheimer in den ,Neuen Jüdischen Monatsheften* veröffentlichter Artikel kann den Eindruck erwecken, als ob die deutsche Regierung eine jüdische sprachlich-kulturelle Autonomio in Polen schaffet! wolle. Das ist nicht der Fall und ergibt sich auch aus der Erklärung dos Unterstaatssekretärs keineswegs. Vielmehr wird der polnische Staat darüber zu entscheiden haben, ob die jüdischen Mitbürger in Polen, wie dies von der jüdisch-nationalistischen Bewegung angestrebt wird, als besondere Nationalität behandelt werden und demgemäß eine sprachlichkulturelle Autonomie erhalten sollen, oder ob die jüdische Bevölkerung gemäß dem in allen Külturstaaten anerkannten Prinzip der Gleichberechtigung lediglich den übrigen Bürgern des Landes gleichgestellt werden soll. Deutschland kann in diesem Streit der Meinungen, in dem auch die jüdische Bevölkerung verschiedene Auffassungen vertritt, sich nicht für eine bestimmto Regelung des Problems einsetzen. Es ist insbesondere nicht die Absicht Deutschlands, dem polnischen Staat eine bestimmte Lösung der Frage aufzuzwingen. Deutschland und die deutsche Okkupationsregierung haben den Wunsch, daß die christliche und jüdische Bevölkerung im Frieden miteinander leben. Gerade deswegen muß die Stellungnahme zu dem so umstrittenen Problem der Entscheidung der zuständigen Instanzen des Landes überlassen bleiben.5' Es ist nicht ganz leicht, die Absicht dieser — nicht unterzeichneten, aber durch die Stelle, an der sie erschienen ist, immerhin beachten werten — Verlautbarung zu erkennen. Man weiß nicht a n wen, und noch weniger gegen wen sie sich richten will oder soll. Auf den ersten Blick scheint es, al3 sei die Absicht, den Autor des Aufsatzes „Zur Erklärung der Reichsregiemng" in Nr. 7 dieser Zeitschrift zurecht- , zuweisen. Aber diese erste Vermutung erweist sich dann doch als irrig. Denn es heißt sehr vorsichtig: „Der Artikel k a n n den Eindruck erwecken, als ob die deutsche Regierung eine jüdische sprachlichkulturelle Autonomie in Polen schaffen wolle." Die Leser dieses Blattes wissen, daß der Aufsatz diesen Eindruck in Wirklichkeit nicht erwecken kann; er enthält auch nicht eine Andeutung, die dahin ausgelegt werden könnte, sondern sagt ausdrücklich, „daß die Erklärung den Juden des Ostens noch keine Rechte bringt und gewiß nicht auf die Dauer gewährleistet'4. Er begrüßt die Erklärung lediglich als den ersten Sieg eines Prinzips und behauptet durchaus nicht, daß die deutsche Regierung bereit sei, die letzte praktische Konsequenz aus ihrer Anerkennung des Prinzips zu ziehen. Im Gegenteil! Er betont, wie lang und schwierig der Weg von der Idee zur Praxis ist, und daß damit den Juden des Ostens „ein Ziel gesteckt worden istu. Unter diesen Umständen „kann der Artikel der Warschauer Zeitung den Eindruck erwecken", daß meine bescheidene Person nur als Deckadresse benützt worden ist, um die abweichende Meinung des Verfassers kundzutun. Herr von dem Bussche-Haddenhausen sagte wörtlich: „Wir würdigen die auf die Entwicklung ihrer Kultur und Eigenart gerichteten Wünsche der jüdischen Minderheit in den Ländern, in denen sie ein stark entwickeltes Eigenleben haben, bringen ihnen volles Verständnis

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