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Neue jüdische Monatshefte · 1918-02-10 · Heft 9-10 (10.2.1918) · p. Seite 230

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Journal
Neue jüdische Monatshefte
Volume
1917-1918
Issue
Heft 9-10 (10.2.1918)
Article
Die galizische Judenschaft in den Jahren 1772 - 1848 in wirtschaftsstatistischer Bedeutung
Date
1918-02-10
Page
Seite 230 (sequence 8)
Language
German
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230 ein Drittel der gaiizischen Gesamtjudenschaft wirtschaftlich depossediert wurde. Auf dem flachen Lande durften lediglich solche Judenfamilien bleiben, die sich mit Ackerbau beschäftigten. Im Wege „umschaffender" Patente und Hofdekrete vom Jahre 1797, 1805 und 1824 gelang es der Regierung alles in allem 724 jüdische „Ackerfamilien" (1826) anzusiedeln. Die verarmten Dorfjuden strömten massenhaft den Städten zu. Interessante Zahlen für diese Bewegung besitzen wir für das Jahr 1825 (Stöger): in 66 freien und Munizipalstädten, welche die wohlhabendsten sein dürften, zählte man in dieser Zeit auf 150 937 christliche Bewohner 73 828 Juden, also etwa 50 %. Beträchtlich war die Zahl der Städte, wo die Juden nicht viel weniger als die ganze Bevölkerung ausgemacht haben (hauptsächlich im Brodyer und Lemberger Bezirk). Die Dörfer, wo 1764 jioch ein Viertel der Gesamtjudenschaft gelebt hat, „entjudeten" bis auf die wenigen Kolonien der Ackerjuden, die kaum Vos Teil der jüdischen Gesamtbevölkerung ausmachten. Welche Entwicklung nahm nun das wirtschaftliche Leben der in tlen Städten und Städtchen zusammengeballten gaiizischen Juden? Von der umbauenden Hand der österreichischen Regierung blieb fast kein einziges Gebiet des jüdischen Berufslebens verschont. Nachstehend wollen wir die wichtigsten Reformen kennen lernen: a) Handel: Verbot des Handels in großen Monopolprodukten (Theresianische Judenordnung), — (das „Agenzieren" für Parteien ist den Juden verboten [1793], die Zahl der jüdischen Faktoren [Geschäftsvermittler] darf nicht anwachsen, sie wird von den Kreisämtern in jeder Stadt festgesetzt [1793], Juden dürfen als Wirtschaftsbeamten nicht angestellt werden), Verbot des Salniter- und Pulverhandels (Paten? 1786), des Eintausches der Landesprodukte gegen Getränke oder Vorausbezahlung, des Abkaufs der stehenden Erntender stehenden Wolle, des ungeborenen Viehs msw. (Patent 1785, 1793), des Bier-, Meth- und Branntweinausschanks (Patent 1784, 1787), Verbot des Besuchs der Jahrmärkte in Bergstädten (1798); b) Industrie und Handwerk: Ausschluß der Juden vom Borgbau (Patent 1804), jüdischen Handwerkern ist die Ausführung von Arbeiten für christliche Kunden verboten (Theresianische Judenordnung), sie werden durch die . Zunftordnung 1778 zu den „Pfuschern" gezählt; c) FreieBerufe: die Juden sind in der Regel von öffentlichen Ämtern ausgeschlossen. Die Advokatur (bis 1832) und der Ärzteberuf wird ihnen freigegeben. Wundärzte („Chirurgen*') müssen sich einer Prüfung unterziehen. Auf Grund des bei S t ö g e r gegebenen Materials läßt sich folgendes Bild über die Berufsgliederung der gaiizischen Juden im Zeitraum 1820—1827 entwerfen (Tabelle VI): Die Zahl der Berufslosen, der „Luftmenschen" ist trotz der scharfen Maßregel gegen das Bettelvolk und gegen die frühzeitigen Ehen dieselbe geblieben (1764 etwa 40%, 1820/27 etwa 41%).

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