Neue jüdische Monatshefte
- Journal
- Neue jüdische Monatshefte
- Volume
- 1917-1918
- Issue
- Heft 2 (25.10.1917)
- Article
- Das neue polnische Schulgesetz und die Juden
- Date
- 1917-10-25
- Page
- Seite 30 (sequence 4)
- Language
- German
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30 zweigen vorzubereiten. Sehr viel wird davon abhängen, ob die polnische Schulverwaltung sich auf dem Gebiete des jüdischen Schulwesens von wirklich, geeigneten Persönlichkeiten aus den Kreisen des polnischen Judentums beraten läßt. Davon hängt vielleicht mehr ab als von allen Bestimmungen und allen theoretischen Auseinandersetzungen. Das Schulwesen in Polen und die Juden*) Von S. Jonassohn, Warschau L ^p^^?ie Übergabe des Schulwesens in die Hände der provisorischen $| ^y j polnischen Regierung könnte einen großen Fortschritt auf dem Gebiet der Selbstverwaltung in Polen darstellen. Leider aber ist die neue Reform nur einseitig durchgeführt worden: anstatt für die gesamte Bevölkerung Polens wurde nur für die Nationalpolen gesorgt; die Minderheiten, ausgenommen die Deutschen, sind den Polen vorläufig auf Gnade und Ungnade ausgeliefert worden. Die neue Verordnung zerfällt in zwei Teile. Der erste betrifft die Übergabe des ganzen Unterrichtswesens an die polnische Behörde, und ist von der Kommission des polnischen Staatsrats unterzeichnet, der zweite betrifft die Berücksichtigung von Schulbedürfnissen der Minderheiten und ist vom Gencralgouverneur von 13 eseler unterschrieben. Der zweite Teil bezieht sich aber auf die Juden nicht, was ur& so merkwürdiger ist, als die Rechte der Minderheiten nicht einzig 'und allein auf nationale, sondern und sogar vorzugsweise auf konfessionelle Basis gestellt worden sind. Daraus geht hervor, daß man die Rechte der Juden nicht deshalb unberücksichtigt gelassen hat, weil mm nicht wollte, in der Übergangszeit die Juden jils eine Nationalität amtlich anzuerkennen, sondern nur deshalb, weil man den Forderungen der polnischen Chauvinisten nachgegeben hat. Es ist ferner wahrscheinlich, daß man nur um der Juden willen die Rechte der Deutschen auf eine ganz sonderbare Weise sichergestellt hat. Das Gesetz faßt die deutsche Bevölkerung nicht als eine deutschsprechende Einheit mit Recht auf Selbstbestimmung auf, sondern als deutsche Bvangeliker und deutsche Katholiker, weshalb ganz künstlich zwei Verbände geschaffen wurden: ein deutsch-evangelischer und deutsch-katholischer Schulverband. Diese Teilung ist für die Deutschen nicht nur theoretisch erniedrigend, sondern auch praktisch nachteilig. Theoretisch ist absolut unverständlich, wozu diese zwangsmäßige KLorikalisierung nötig war, wie auch, wozu man in die einheitliche *) Wir geben die nachfolgenden Ausführungen wieder, die uns von national- Jüdischer Seite aus Polen zugehen, als Niederschlag der Gefühle, die dort das neue Schulgesstzjiervorgerufen hat. D. Red.