Neue jüdische Monatshefte
- Journal
- Neue jüdische Monatshefte
- Volume
- 1917-1918
- Issue
- Heft 1 (10.10.1917)
- Article
- Polen
- Date
- 1917-10-10
- Page
- Seite 26 (sequence 2)
- Language
- German
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%6 kannt mit der, Berechtigung sie im privaten und öffentlichen Leben anzuwenden. In politischen Gemeinden, wo die Juden mehr als 25 Prozent ausmachen, haben sie das Recht, die jadische Sprache auch vor Gericht, in der Verwaltung, in kommunalen und staatlichen Ämtern anzuwenden. In jüdischen Schulen gilt jüdisch als Unterrichtssprache. Wo emo bedeutendere Zahl jüdischer Eltern für ihre Kinder eine andere Unterrichtssprache verlangt, können Pxavatschulen mit dieser Unterrichtssprache eröffnet werden. Zu der durch die Staatsgrundgesetze garantierten Gewissensfreiheit gehört das Recht am Sabbath und an jüdißchen Feiertagen zu ruhen. Falls der Sonntag als sozialer Ruhetag des Staates bestimmt wird, gilt dieses Gestz nicht für Juden, die am Sabbath ruhen. Für die Bestreitung d-er jüdischen Volksbedürfnisse wird ihnen von allen Staats- und Kommunaleinnahmen ein proportionaler Teil gewahrt und seine Verwendung unter die Aufsicht (des Volksrates gestellt. Der jüdische Volksrat. Er bildet die offizielle Vertretung des jüdischen Volkes mit den Rechton einer juristischen Person und mit der Befugnis, mit allen Regierungs-, Staats- und Kommunalbehörden im Namen des Judentums zu unterhandeln. Er hat die Aufsicht über, das gesamte jüdische Schulwesen und kulturelle Lcbon, über die Volksgesundheit, Versicherungen, Kredite, Statistik usw. Ei besitzt das Recht, den jüdischen Bürgern besondere Steuern zur Bestreitung der für diese Zwecke notwendigen Ausgaben aufzuerlegen. 4. Jüdische Gemeindeverwaltung. Sie ist das Organ der örtlichen Selbstverwaltung, ist durch die politische Gemeinde begrenzt und genießt die Rechte einer juristischen Person. Die Gemeinde wird geleitet von einem Gemeinde rat, der nach dem oben erwähnten Wahlrecht gewühlt wird. Die Gemeinden sind zusammengeschlossen zu Kreisgemeinden, an deren Spitze ein Kreisrat steht, jedoch unterstehen Gemeinden mit mehr als 25000 Mitgliedern den Kreisraten nicht, sondern direkt dem Volks rat. 5. Jüdische nationale Einigkeit. Das polnische Judentum ist ein organischer Teil des. jüdischen Volkes in der ganzen Welt und beteiligt sich offiziell gemäß der Vermittlung des Volksrates an ^gemeinen jüdischen nationalen Unternehmungen, wie Kongressen, Konferenzen, Beratungen und dergleichen. 03000300130110® Bücherschau ©03 00 03 OD OD HD FrodrikBöök: „Deutschland und Polen". Berechtigte Übersetzung aus dem Schwedischen von Friedrich Stieck. F. Bruckma-nn Verlag, München 1917. Preis geh. 2,— M. H. L. E i s e n s t a d t: „Methoden und Ergebnisse der jüdischen Krankheitsstatistik". Verlag von Ferdinand Enke, Stuttgart 1917. Lazarus Fried mann: „Die Emanzipation der Ostjuden und ihr Einfluß auf die Westjuden". Kommissions-Verlag von J. Kaufmann, Frankfurt a. M. 1917. Preis ' geh.. 1,20 M. Horm an n Gunkel: „Die Propheten44. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 1917. Preis geh. 2,— M. „Jüdischer Nationalkalender 5678", herausg. von Otto Abeles und Ludwig Bato. Verlag der „Jüdischen Zeitung", Wien 1917. Preis 2,90 M. Otto Klein: „Gedanken zur Mission des Judentums im Lichte kulturhistorischer und wirtschaftsgeschichtlicher Tatsachen", Prag 1917. Preis 0,30 M. Karl Renner: „Marxismus, Krieg und Internationale", 59. Band der Internationalen Bibliothek. Verlag von J. H. W. Dietz Nachf., Stuttgart 1917. Preis geh. 4,— M. Prof. Dr. Moses Sehorr: „Rechtsstellung und innere Verfassung der Juden in Polen". Ein geschichtlicher Rundblick. R. Lowit-Verlag, Berlin-Wien. 0,90 M. W^l^?^^^^ 0octz' Berlln-Charlottcnburg. Verlag der ■neuen Jüdischen Monatshefte, Berlin-München. Martin Goetz. Nachdruck der Beiträge den Tageszeitungen mit genauer Quellenangabe gestattet. Gedruckt bei Julius Sittenfeld, Hoibuchdruekor., Berlin W